Vortrag über die Hofer Stiftungen

am Donnerstag, 14. April, in der Konventstube des Hofer Hospitals, Unteres Tor 7 von dr. Arnd Kluge.


Zur Einführung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsfreunde,

ich betreibe das Geschäft des Historikers seit dreißig Jahren und habe in der langen Zeit zahlreiche Forschungs- und Veröffentlichungs-Projekte durchgeführt. Aber bei keinem Projekt habe ich bisher so viel Neues gelernt wie bei der Beschäftigung mit den Hofer Stiftungen. Das hat mehrere Gründe: Stiftungen sind in der Geschichte der letzten 500 Jahre eine Randerscheinung gewesen, die wenig Aufmerksamkeit des Staates oder der Gesellschaft auf sich gezogen hat. Deshalb wurde über Stiftungen kaum geforscht. Sie hörten vielleicht von amerikanischen Milliardären, die in der jüngsten Zeit mehrere große Stiftungen errichtet haben bzw. dabei sind, das zu tun. Stiftungen gelten als Spielwiese der Reichen, die mit ihnen die Gesellschaft zu ihren Gunsten beeinflussen wollen. In Deutschland ist zum Beispiel die Bertelsmann-Stiftung in den Ruf gekommen, politischen Einfluss nehmen zu wollen. Daher haben sich verschiedene Parteien früher sehr reserviert gegenüber Stiftungen verhalten.

Seit etwa zwanzig Jahren hat sich das verändert. Stiftungen sind in aller Munde: Man erwartet von ihnen, Aufgaben zu übernehmen, die der Staat aufgibt, und man möchte, dass Stiftungen Impulse setzen, welche die „Zivilgesellschaft“ oder „Bürgergesellschaft“ voranbringen. Die Stiftungsgesetze des Bundes und des Freistaates Bayern wurden in den letzten Jahren mehrfach novelliert, die steuerliche Anrechnung von Stiftungen und Zustiftungen wurde erheblich verbessert. Um 1950 soll es in der Bundesrepublik rund 5.000 selbstständige Stiftungen gegeben haben; heutzutage werden pro Jahr mehr als 1.000 Stiftungen errichtet. Inzwischen wird rege über Stiftungen geforscht, und eine regelrechte Stiftungs-Euphorie hat sich breit gemacht. Wir werden im Laufe des Vortrags sehen, inwiefern diese berechtigt ist.

Was eigentlich ist eine Stiftung? Es gibt keine juristische Definition und erst recht keine Definition, die auf alle Wechselfälle der Historie passen würde. Für die Zwecke dieses Vortrags genügt folgende Beschreibung:

  • Eine Stiftung kann sich in einer formellen Institution (etwa einer modernen Rechtsform) konstituieren oder durch einen einfachen Vertrag (etwa beim mittelalterlichen Seelgerät, wo der Vertrag die Form der einseitigen Willenserklärung aufweist).
  • Demzufolge ist es völlig offen, ob eine Stiftung Verwaltungsorgane besitzt bzw. wie viele und welche. Ist das der Fall, so unterliegen diese oftmals der Aufsicht durch Behörden.
  • Eine Stiftung ist stets auf unbestimmte Dauer angelegt („ewig“); das neue Instrument der „Verbrauchsstiftungen“ wird hier nicht berücksichtigt, da es solche in Hof noch nicht gegeben hat. Während Schenkungen (auch solche an Stiftungen) für eine einzelne Aktivität vorgesehen sind (zum Beispiel zum Bau eines Klosters oder für eine Wohltätigkeitsaktion) und nach deren Vollendung aufgebraucht sind, werden Stiftungen oder Zustiftungen aufgespart. Eine Stiftung kann normalerweise nur aufgelöst werden, wenn kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden und es unmöglich geworden ist, irgendeinen Stiftungszweck zu erfüllen.
  • Eine Stiftung ist keine Personenvereinigung, d.h. sie hat keine Mitglieder (wie ein Verein), sondern konzentriert sich auf den Umgang mit Vermögenserträgnissen, sei es, dass es sich um eine Vermögensmasse handelt (der moderne Begriff der Stiftung privaten Rechts) oder um die regelmäßige Zuweisung von Erträgen eines außerhalb der Stiftung befindlichen Vermögens oder öffentlichen Haushaltes. Die Vermögensmasse kann alle gängigen Formen annehmen: Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Wertpapiere, Spareinlagen usw.
  • Zur Begründung einer Stiftung genügt nicht die Existenz eines Vermögens, sondern dieses muss Erträge abwerfen. Diese werden ausgegeben, während das Vermögen unangetastet bleibt. Das „Grafikmuseum Stiftung Schreiner“ in Bad Steben etwa ist keine Stiftung, da die vom Ehepaar Schreiner dem Museum geschenkten Grafiken keine Erträge erwirtschaften.
  • Vermögen oder Ertragszusagen werden von einem Stifter (natürliche oder juristische Person oder Personengruppe) der Stiftung übereignet. Zustiftungen nach der Gründung kommen vor, sind aber selten.
  • Zur Verwendung der Erträge ist ein Stiftungszweck vorgegeben, der eigen- oder gemeinnützig oder eine Kombination beider Widmungsarten sein kann. Der Stiftungszweck, den der Stifter ausgesucht hat, ist später normalerweise nur dann zu ändern, wenn er nicht mehr zu realisieren ist.  Dann ist nach einem Zweck zu suchen, der den Intentionen des Stifters möglichst nahe kommt. Die meisten Stiftungen heute sind gemeinnützig. Reine Familienstiftungen behandle ich hier nicht.

Auch die Stadt Hof hat eine reiche Stiftungstradition. Mit der Gründung der Stadt im 13. Jahrhundert wurde eine Stiftung errichtet, die heute noch existiert: Die Hospitalstiftung wird im Jahr 2014 ihr 750jähriges Bestehen feiern. Es gibt in Deutschland nur noch wenige Stiftungen, die älter sind. Die Hospitalstiftung ist seit ihrer Gründung eine allgemeine Wohltätigkeitsstiftung mit dem Schwerpunkt Altenpflege, heute eine reine Altenpflegestiftung. Sie hat die Zeiten gut überdauert, weil sie den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Grundbesitz investiert hat. Der Hospitalstiftung gehören mehrere 100 ha Wald und zahlreiche Baugrundstücke in Hof und Umgebung. Den Wald bewirtschaftet sie selbst, während die anderen Grundstücke in Erbpacht vergeben werden. Auch das Stadtarchiv und das städtische Museum sind als Mieter in Häusern der Hospitalstiftung untergebracht. Und wir tagen ja hier ebenfalls in einem Raum der Hospitalstiftung, der sogenannten Konventstube, also dem einstigen Aufenthaltsraum der Hospitalinsassen. Die Hospitalstiftung verdient einen eigenen Vortrag, weshalb ich sie heute nur streifen will. Herr Norbert Gossler bereitet ein Buch über die Hospitalstiftung im 20. Jahrhundert vor, das zum Jubiläum im Jahr 2014 erscheinen soll.

 

Das Mittelalter

Außer der Hospitalstiftung gab es im Spätmittelalter zahllose Stiftungen zugunsten von Klöstern und Kirchen, sogenannte „Seelgeräte“. Ein Stifter übereignete einer kirchlichen Institution einen Bauernhof oder zeitlich unbegrenzt die Abgaben eines Bauernhofes, die ihm zustanden, oder eine andere regelmäßige Einnahme und erhielt dafür von den Mönchen oder Priestern eine genau bestimmte Anzahl regelmäßiger Gebete und Messen. Im 15. Jahrhundert konnte man in Hof für einen Jahresertrag von einem Gulden eine jährliche Seelenmesse kaufen, für zwei Gulden eine wöchentliche und für fünf Gulden eine tägliche Messe. Die Kirche gewährte also einen stattlichen Mengenrabatt. Das „gute Werk“ (die Gabe an die Kirche) und die Gebete – so glaubte man – wirken sich positiv auf das Seelenheil des Stifters und aller von ihm eingeschlossenen Personen (meist der Familie des Stifters) aus und verkürzen die Zeit, die diese nach ihrem Tod als Sündenstrafe im Fegefeuer zubringen müssen. Fast der gesamte kirchliche Sektor finanzierte sich auf diese Weise. Auch die Hospitalstiftung erhielt ihre Zustiftungen gewöhnlich als Seelgerät, weshalb die Insassen verpflichtet waren, täglich in der Hospitalkirche zu beten. Diese Kirche war also nicht allein ein Ausdruck der Frömmigkeit, sondern ein unentbehrliches Finanzierungsinstrument der Armenfürsorge.


-> Bild der Urkunde von 1435

Inhalt dieser Urkunde: Der Stifter Hans Rabensteiner zu Döhlau gab dem Franziskanerkloster in Hof Abgaben zweier Bauernhöfe in Moschendorf, die ihm zustanden. Von dem einen Hof erhielt das Kloster Geld, von dem anderen Getreide. Für den Fall, dass die Höfe nicht mehr bewirtschaftet würden, würden die Ansprüche des Klosters aus den zugehörigen Wiesen und Äckern befriedigt; damit war sicher gestellt, dass die Zahlungen nicht von der Person der Bauern abhingen, die zur Zeit der Verschreibung die Höfe innehatten, sondern von der Existenz der Immobilie. Die Dienstleistungen, welche das Kloster als Gegenleistung erbringen musste, wurden genau beschrieben: täglich eine Messe am Marienaltar, an zwei bestimmten Tagen des Jahres je ein Nachtgebet und an den zwei folgenden Tagen je ein Morgengebet bei vorgeschriebener Ausstattung des Altars, und außerdem Gedenken, sooft anderer Seelen gedacht werde. Der Lehens- und Landesherr des Stifters hatte der Stiftung zugestimmt, so dass das Kloster gewiss sein konnte, dass keine rechtlichen oder politischen Einwendungen gegen die Stiftung geltend gemacht würden.

Wer nicht so viel Geld hatte, dass es für eine Messe reichte, konnte Kerzen bezahlen, die regelmäßig brannten. Oder er schloss sich mit anderen in einer Bruderschaft zusammen, einem religiösen Verein, der Messen bestellte bzw. einen Altar unterhielt, d.h. dessen Ausstattung mit liturgischem Gerät und einen Priester dafür bezahlte. Man musste in der Bruderschaft für die anderen lebenden und verstorbenen Brüder beten und durfte im Gegenzug  erwarten, dass es die anderen auch für einen selbst taten. In Hof gab es im 15. Jahrhundert eine allgemeine Bruderschaft, eine Bruderschaft für die „besseren Kreise“ und mehrere Bruderschaften der Zünfte und Gesellenschaften. Eine Gruppe Jakobspilger stiftete nach der glücklichen Heimkehr von einer Pilgerfahrt 1487 einen Jakobusaltar in der Michaeliskirche und ein Pilgerhospiz für durchreisende Jakobspilger an der Stelle, wo heute die Marienkirche steht. Sie war die einzige Bruderschaft Hofs, die sich der praktischen Wohltätigkeit widmete.

Martin Luther kritisierte dieses Denken als „Werkgerechtigkeit“ und meinte, der Gläubige müsse selbst für sein Seelenheil sorgen und könne das nicht den Gebeten anderer überlassen. Nach dem Tod sei es ohnehin zu spät, noch etwas zur Rettung der Seele zu unternehmen. Keine Angst, auch ein Lutheraner kann in den Himmel kommen, nämlich wenn er fest glaubt: „sola fide“, allein durch den Glauben wird man selig, so lautete das neue Credo. Luthers Lehre, die in Hof 1529 Einzug hielt, hatte zur Folge, dass alle Seelgerätstiftungen aufgehoben und die Klöster geschlossen wurden. Einen Teil der Stiftungen kassierte der Staat zur Deckung seiner Schulden, einen anderen Teil verwendete man für den Unterhalt der Kirchen und ihres Personals und für das Schulwesen. Das Hofer Gymnasium wurde 1546 im ehemaligen Franziskanerkloster untergebracht, wo es sich heute noch befindet, und mit Einnahmen dieses Klosters ausgestattet. Die Pfarrer und Lehrer waren damals noch keine Beamten, sondern bezogen ihr Einkommen aus diversen Quellen, zum Teil von ehemaligen Seelgerätstiftungen. Die Jakobusbruderschaft wandelte sich in einen fröhlichen Geselligkeitsverein um. Auch für die Armen fiel ein Brosame ab, weil der Klosterverwalter durchsetzen konnte, dass „alle Quartal ein Scheffel Korn verbacken und an die Armen verteilt werde.“ Diese sogenannte „Klosterspende“ wurde bis ins 19. Jahrhundert ausgegeben.

Aus den Aufstellungen, die anlässlich der Säkularisierung der Seelgerätstiftungen angelegt wurden, können wir deren Umfang schätzen. In Hof entsprach er dem Wert mehrerer hundert Bauernhöfe, also vorsichtig geschätzt einer höheren zweistelligen Millionensumme in Euro.

Zusätzlich muss man die Hospitalstiftung nennen. Ihr gehörte am Ende des Mittelalters der Spiegelwald bei Naila. Das Hofer Hospital war im Jahr 1495 Feudalherr von 78 Höfen in der Hofer Umgebung sowie von 18 Häusern und 2 Gärten in der Altstadt; von diesen erhielt es Natural- und Geldabgaben in unterschiedlicher Höhe, übte über die Besitzerfamilien die freiwillige und die niedere Gerichtsbarkeit aus und ließ sich von ihnen Frondienste auf seinen Vorwerken Neuhof und Pretschenreuth leisten, wofür die Fröner Tagesverpflegung erhielten. Mit dem Vorwerk Pretschenreuth war außerdem eine Schäferei verbunden.


-> Ansicht der Hospitalstiftung nach Prückner: Die Hospitalstiftung um 1550. Hospitalmeister Schultes Epitaph in der Hospitalkirche, nachgezeichnet von Johann Nikolaus Prückner, um 1800

Andere Stiftungen gab es in Hof nur wenig. Erwähnt werden einige Seelbäder, also das kostenlose Baden im Holzzuber in einem der öffentlichen Badehäuser an der Saale, sowie ein paar Stipendien für Theologiestudenten an der Universität Leipzig. Auch diese Stiftungen waren mit Gebeten der Widmungsempfänger für die Donatoren verbunden. Wir haben also im Mittelalter in Hof keinerlei gemeinnützige Stiftungen, sondern ausschließlich eigennützige, während es andernorts durchaus – in kleinem Umfange – gemeinnützige Stiftungen gab, etwa zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder zum Unterhalt von Straßen und Brücken.

 

Die Frühe Neuzeit

In der Reformation wurden in Hof die ersten rein gemeinnützigen Stiftungen errichtet. Für die nächsten drei Jahrhunderte kristallisierten sich drei typische Stiftungssektoren heraus: Kirchenstiftungen, Stiftungen zur Armenfürsorge und Stipendienstiftungen. Fast alle Stiftungen erfolgten von Todes wegen.

Obwohl die lutherische Lehre einer Stiftung an die Kirche kein präzise angebbares Maß an Seelenheil mehr zumisst, blieb es üblich, im Testament einen bestimmten Betrag für kirchliche Zwecke auszusetzen. Man zeigte damit seinen Dank an die Institution Kirche und deren Vertreter, begriff die Stiftung als Ausdruck der Frömmigkeit und erwarb eine alljährliche lobende Erwähnung im Gottesdienst, meist am Namenstag. Kleine Stiftungen von zumeist 50 bis 100 Gulden wurden für den Unterhalt der Kirchengebäude oder der Pfarrer errichtet. Sie wurden verwaltet von den Pfarrern, welche im 19. Jahrhundert daraus die sogenannte „Legatengelderkasse“ formten, und von den drei Kirchenstiftungen, der Michaelis-, Lorenz- und Hospitalkirchenstiftung, wobei der weit überwiegende Teil der Gelder auf die Michaeliskirchenstiftung entfiel.

Für die Armenfürsorge wurde nur wenig Geld ausgegeben. Im 16. Jahrhundert schuf die Stadtverwaltung zwei Armenhäuser für jeweils zehn bis zwanzig Frauen, da die Hospitalstiftung nur Männern zur Verfügung stand. Diese Armenhäuser wurden auch durch einige kleine Stiftungen unterstützt. Außerdem zahlte man durchziehenden Soldaten, Studenten und Handwerksgesellen Unterstützungen aus dem Stadtsäckel. Weitere Maßnahmen zur Armenfürsorge ergriff man bis zum Ende des 18. Jahrhunderts aber nicht. Nach wie vor war der Arme auf das Betteln, d.h. die individuelle Unterstützung durch Bürger angewiesen. Als dieses in der Markgrafschaft 1716 verboten wurde, standen den Armen nur noch die geringen Unterstützungen seitens der Stadtverwaltung zur Verfügung, welche aus Sammlungen bei den Bürgern finanziert wurden. Erst in der bayerischen Zeit nach 1810 wurde langsam ein effizientes Armenwesen aufgebaut. Obwohl also hier ein breites Betätigungsfeld für Stiftungen gewesen wäre, gab es diese kaum. Man hatte nicht das Bewusstsein, dass Arme unterstützt werden sollten. Da man als gläubiger Lutheraner darauf vertrauen durfte, dass Gott alle Menschen ausreichend versorgt, bestand keine Veranlassung, in die göttliche Ordnung einzugreifen. Wer arm war, hatte sich dies wahrscheinlich selbst zuzuschreiben, er war schlicht zu faul oder sittlich verkommen, etwa Alkoholiker oder Prostituierte. Solche Menschen unterstützte man nicht auch noch in ihrem verwerflichen Leben, sondern schob sie über die Landesgrenzen ab oder sperrte sie (ab dem Ende des 18. Jahrhunderts) in Zwangsarbeitshäusern ein, um sie durch Spinn-Arbeit zu bessern. Auch die Hospitalstiftung ging dazu über, ihre Plätze nicht mehr zu verschenken, sondern zu verkaufen; sie wurde gewissermaßen von einem „Sozialamt“ zu einer „Rentenversicherung“.

Eine wichtige Ausnahme wurde allerdings gemacht: „Unschuldige“ Kinder erhielten vielfältige Hilfen.

Für das neue Gymnasium, das damals das erste in einem Umkreis von mehr als 100 km war, benötigte man ein Internat, das sogenannte Alumneum, in dem Schüler untergebracht wurden, die nicht aus Hof stammten und sich ein Quartier bei Privatleuten nicht leisten konnten. Aus der Speisung der Alumnen bei Hofer Bürgern, wo sie zum Mittagstisch reihum gereicht wurden, entwickelte sich die Alumneumsstiftung. Diese gibt es heute noch; nachdem ein Armeninternat für das Gymnasium nicht mehr nötig ist, wurde sie zu einer Stiftung, welche die Kirchenmusik in Hof fördert, denn die Alumnen hatten als Gegenleistung für die Unterstützung, die sie erhielten, bei Gottesdiensten und Beerdigungen zu singen.


-> Foto Alumneum

Geheimrat Johann Andreas von Osten, der durch den Salzhandel reich geworden war, stiftete 1757 testamentarisch ein Waisenhaus in Plauen und eines in Hof. Das Hofer Waisenhaus – wir würden heute Kinderheim dazu sagen, denn es wurden nicht nur Waisen aufgenommen, sondern bedürftige Kinder allgemein – bestand bis 1829. Später wurde das Gebäude in der Pfarr eine Zeit lang als Hospiz für unheilbar Kranke genutzt und trägt seither den Namen „Inkurabel“.


-> Foto Johann Andreas von Osten


-> Foto Bemalung des Waisenhaustores im Jahr 1772:

Die Malerei lässt den Geist, in dem die Anstalt geführt wurde, sichtbar werden. Ich zitiere: „Das Gemählde bestand in folgenden Figuren: zur Rechten stehet die Liebe, welche ein kleines Kind auf dem Arme trägt und auf ein anderes neben ihr stehendes die Hand leget: 2 größere hängen sich an sie an. Zur Linken weiset die Religion durch ein flammendes Herz in ihrer Hand ein neben ihr klagendes verlaßenes Kind zur Gottesfurcht und Erhebung des Herzens zu Gott an.“ Der Text lautet: „Halte dich gegen die Waysen, wie ein Vater: So wirst Du seyn wie ein Sohn des Allerhöchsten: und er wird dich lieber haben, denn dich deine Mutter hat.“ Die Textstelle stammt aus dem apokryphen Buch Jesus Sirach.

Ähnlich wirkte Johann Marian Heerdegen, der 1855 dem schon bestehenden „Rettungshaus“ für verwahrloste Kinder ein Haus an der Lessingstraße 2 schenkte und zwei Jahre später zwei Stiftungen für diese Anstalt errichtete. Das Heerdegenheim bestand mehr als ein Jahrhundert, zuletzt am Unterkotzauer Weg 19 1/2. Die Heerdegensche Rettungshausstiftung unterstützt heute das dort untergebrachte „Haus der Familie“ des Diakonischen Werkes mit Zuschüssen.

Wichtiger als diese Stiftungen waren jedoch die Stipendienstiftungen. Martin Luther schrieb 1529 an den Kulmbacher Markgrafen Georg den Frommen, er solle aus dem Vermögen erledigter Klöster und Stifte Universitätsstipendien stiften, so dass aus jeder Stadt wenigstens zwei Personen studieren könnten. Luther dachte natürlich primär an Theologiestudenten, man förderte später aber auch Studenten anderer Fachrichtungen, um eine Verwaltungselite für die Markgrafschaft auszubilden. Markgraf Georg wandelte diverse Pfründen in Stipendien um. Sein Nachfolger Albrecht Alkibiades bestimmte zeitgleich mit der Gründung des Hofer Gymnasiums, dass ein Teil der Einkünfte der hiesigen Klöster für Stipendien verwendet werden solle. Im Jahr 1544 gab es 14 Klosterstipendien, davon vier für adelige Studenten zu je 50 Gulden und zwei für bürgerliche Studenten zu je 40 Gulden, sowie acht für Schüler des Hofer Gymnasiums zu 30 bzw. 20 Gulden. Die bürgerlichen Hochschulstipendiaten sollten Theologie in Wittenberg studieren, weshalb diese Stipendien auch als „Wittenbergische Stipendien“ bezeichnet wurden. Stipendienhöhe und –zahl, auch Fächer und Studienorte variierten in der folgenden Zeit. Die Hochschulstipendien richteten sich nicht ausschließlich an Hofer Stadtkinder, sondern an die gesamte Region; allerdings waren die Stipendiaten gewöhnlich Absolventen des Hofer Gymnasiums. Bis zu 1.000 Gulden im Jahr ließ sich der Markgraf die Stipendien kosten.

Neben den Klosterstipendien entstanden mehrere Stipendienstiftungen privater Stifter, zum Teil Familienstipendien, die Angehörige einer bestimmten Familie bevorzugten, aber auch anderen Personen offenstanden, sofern aus der eigenen Familie kein geeigneter Bewerber gefunden wurde.


-> Bescheinigung 1781 für die Bewerbung um ein Lang’sches Stipendium: Fleiß und gute Prüfungen werden bescheinigt.


-> Sittenzeugnis 1850 für die Bewerbung um ein Lang’sches Stipendium: Wohlverhalten wird verlangt.

Die Notwendigkeit eines Gesuchs verleitet manchen Bittsteller zu gebückter Haltung. Eine beeindruckende Stilblüte des Kriechertums hinterließ der Student Johann Georg Wirth aus Leutenberg, der sich 1749 beim Hofer Stadtrat um ein Wunschold’sches Stipendium bewarb. Er schickte ein gereimtes Bewerbungsschreiben, das mit diesen Worten begann:

„O! Weis- und kluger Rat! O! Krone dieser Stad!

Dem Fleis, Verdienst und Kunst den Kranz gewunden hat,

Um deren Schicksal nun der reichste Lorbeer grünet,

Was Dir zum Schmuck und Ruhm, uns zur Ermuntrung dienet;

Sieh! Was ein Mußensohn zu Deinen Füssen legt,

Der sich zu deinem Lob in hieser Andacht regt.

Ich weis, geehrte Schaar! daß unter Deinem Schatten

Das Mitleid und die Noth sich mit einander gatten,

Ich weis, dass Du das Flehn der armen Bürger hörst,

Und dass Du auch zugleich viel arme Wesen nährst…“

 

In diesem Ton ging es noch zwei Seiten weiter. Im 19. Jahrhundert wurde der Stil der Anträge nüchterner, analog zur Verwaltungssprache der Epoche.

Im 16. Jahrhundert entstanden nur wenige private Stiftungen, die im Dreißigjährigen Krieg meist untergingen. Eine Generation nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, ab den 1680er Jahren, nahm das Stiften einen neuerlichen Aufschwung. Inzwischen waren wieder nennenswerte private Vermögen entstanden, so dass Stiftungsmittel zur Verfügung standen. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in Hof auch wieder Armenstiftungen gegründet. Die sozialen Probleme wurden drängender, und vor allem änderte sich das Verhältnis der Menschen zu den Problemen. Vermutlich wirkten hier mehrere Faktoren zusammen. Der Pietismus und die Aufklärung als die großen geistigen Strömungen, die ab dem 18. Jahrhundert für unsere Region wichtig wurden, legten Wert auf eine Gesellschaftsreform, welche alle Menschen umschließen sollte. Der absolutistische Staat strebte danach, die gesamte Gesellschaft zu beherrschen, so dass die Aufmerksamkeit gegenüber sozialen Problemen größer wurde.

Die meisten Stiftungen wurden von der Stadt verwaltet, auch Familienstiftungen. Die Stifter glaubten, auf diese Weise die Dauerhaftigkeit ihrer Stiftung, die ja erst nach ihrem Tod entstand, am besten zu sichern. Da die Stifter dem Bürgertum angehörten, bedeutete die Verwaltung durch die Stadt eine Verwaltung durch die Freunde und Standesgenossen der Stifter. Warum hätte man diesen misstrauen sollen? Man hätte allen Grund gehabt, hätte man gewusst, wie mit Stiftungen umgegangen wurde. Die Stadtverwaltung scherte sich oftmals wenig um den Stifterwillen. Vorschriften über die Anlage des Vermögens oder die Verteilung der Erlöse wurden ignoriert, Familienangehörige des Stifters wurden aus der Stiftungsverwaltung verdrängt.

Das änderte sich erst im Kaiserreich von 1871, als die staatliche Stiftungsaufsicht professioneller wurde. Im 18. und frühen 19. Jahrhundert war die Stiftungsaufsicht sehr locker gewesen. Aber noch heute finden sich Satzungsverstöße in der Stiftungspraxis zuhauf, unbeanstandet von der Aufsicht der Regierung.

Das Königreich Bayern hatte um 1800 versucht, sämtliche Stiftungen aufzulösen und in einem zentralen Stiftungsfonds zusammenzufassen. Damit wollte man die Stiftungserlöse dem Staat verfügbar machen und die „Herrschaft der Toten über die Lebenden“ beenden, denn der Wille der längst verstorbenen Stifter bestimmte ja nach wie vor über die Verwendung der Mittel. Schon nach kurzer Zeit zeigte sich, dass der Versuch scheitern musste, da die Münchener Behörden überfordert waren mit der Verwaltung der zahllosen Stiftungen und all diesen banalen Details, die Ortskenntnisse voraussetzten. Die Hofer Stadtverwaltung, die ihren Einfluss und ihre Posten schwinden sah, sabotierte den Münchener Zentralismus nach Kräften. Schon nach wenigen Jahren wurde das Chaos beendet, und man kehrte zum alten System der Verwaltung durch die Stadt zurück. Die meisten Hofer Stiftungen überstanden diesen Angriff unbeschadet.

 

Das Industriezeitalter

Von den 1860er Jahren bis 1922 entstanden in Hof zahlreiche Stiftungen: 31 Wohltätigkeitsstiftungen, 6 Stipendienstiftungen und eine weitere Bildungsstiftung (welche die Moschendorfer Schule unterstützte), 4 Gesundheitsstiftungen, 3 Pensionsstiftungen, 5 Kriegswohlfahrtsstiftungen und eine Stiftung, welche den Stadtpark Theresienstein förderte, insgesamt 49 Stiftungen. In den meisten Fällen lagen die Gründungsvermögen der Stiftungen sehr niedrig im drei- oder vierstelligen Bereich. Die mit weitem Abstand größte war die Armenstiftung der Pauline Karoline Wolleydt, die 1917 mit 80.000 Mark ausgestattet wurde. Die Liste der Stifter liest sich wie das Who-is-Who des Hofer Bürgertums. In einigen Familien entwickelte sich eine Spenden- und Stiftungstradition, die zu wiederholten Gaben führte, während andere bekannte Hofer Bürgerfamilien unter den Stiftern überhaupt nicht vorkommen. Auch ehemalige Hofer, die mit einer Stiftung ihrer Vaterstadt ihren Dank abstatten wollten, sind mehrfach zu erwähnen. In der Regel hatten die Stifter keine erbberechtigten Kinder und stifteten testamentarisch. Die Verwaltung der Stiftungen lag nach wie vor meist bei der Stadtverwaltung. Während bis in das 19. Jahrhundert der Hypothekenkredit die normale Anlageform für Stiftungsvermögen gewesen war, wurden jetzt fast ausschließlich staatliche und kommunale Wertpapiere und Pfandbriefe gekauft, die als „mündelsicher“ gelten. Die Anlage in Wertpapieren war für die Stadtverwaltung mit wesentlich weniger Aufwand zu realisieren als die Überwachung von Hypothekenkrediten, die keine höheren Erträge abwarfen. Da die meisten Stiftungen keinen Verwaltungsbeitrag leisteten, hatte die Stadtverwaltung kein Interesse daran, sich mit Arbeit für Stiftungen zu überhäufen.

Die Tätigkeit der Stiftungen in dieser Epoche gibt zu zwiespältigen Urteilen Anlass. Die zahllosen Wohltätigkeitsstiftungen entstanden keineswegs als Reaktion auf die sozialen Probleme der Zeit. Gegen die eklatante Wohnungsnot Hofs etwa ging keine dieser Stiftungen an, obwohl diese das soziale Hauptproblem in der stark expandierenden Industriestadt war. Obwohl die Löhne der Arbeiterschaft dank der Industrialisierung erheblich anstiegen und die staatliche Sozialversicherung die wirtschaftlichen Nöte entschärfte, ließen die Bemühungen der Stifter auf diesem Felde nicht nach. Für die Stifter, die ja ohnehin die Wirkung ihrer Stiftung nicht prüfen konnten, da diese erst nach ihrem Tod ins Leben trat, spielten solche Überlegungen keine Rolle. Sie handelten „wertrational“, d.h. sie übergingen rationale Gedanken nicht, legten aber weit größeren Wert auf die emotionale Komponente. „Gutes zu tun“ war für sie angesichts ihres nahe bevorstehenden Lebensendes das wesentliche Motiv, weshalb die häufige Widmung von Stiftungen zugunsten von Witwen und Waisen – den traditionell herausragenden Objekten der Wohltätigkeit – kein Zufall ist. Obwohl die Stifter zu den Mittelschichten zählten, blendeten sie bei ihren Stiftungsgründungen das gewohnte analytische Denken und präzise Rechnen erstaunlich oft aus. Einige Stifter wählten so eingeschränkte Stiftungszwecke, dass ihre Stiftung kaum jemals tätig werden konnte. Andere konnten sich partout nicht vorstellen, dass sich der Zinssatz ihrer Vermögensanlagen einmal ändern könne. Oder sie erwarteten von der Verwaltung ein so aufwendiges Prüfverfahren für Bewerber, dass sie diese quasi zwangen, gegen die Stiftungsbedingungen zu verstoßen.

Etwas anders möchte ich die Stipendien und anderen Bildungsstiftungen, die Gesundheits-, Pensions- und Kriegswohlfahrtsstiftungen beurteilen und die Brandstettersche Stiftung für den Theresienstein. Diese Stiftungen nahmen Bedürfnisse ihrer Zeit auf und wirkten gelegentlich sogar innovativ. Stipendien waren – solange Schulgelder und Studiengebühren zu zahlen waren – notwendig. Sobald man den Tuberkuloserreger identifiziert hatte, wandte sich das Augenmerk der Stifter den Therapiemöglichkeiten dieser Krankheit zu, die in der Industriestadt Hof zahlreiche Todesopfer forderte.


-> Ansichtskarte „qualmende Schornsteine“ von 1907: Aus dieser Ansichtskarte aus dem Jahr 1907 geht die Notwendigkeit von Gesundheitsstiftungen augenfällig hervor.

Bürgermeister Hermann Münch nutzte die Gelegenheit des Todes seines Vaters, des Fabrikanten Gustav Münch, im Jahr 1865, um die Stadtverwaltung zur Gründung einer Pensionskasse für ihre Mitarbeiter zu drängen: Er stiftete 500 Gulden unter der Voraussetzung, dass die Kasse innerhalb von drei Jahren gegründet werde. Sie wurde. Kriegswohlfahrtsstiftungen wurden ins Leben gerufen, um Kriegsopfern und Kriegshinterbliebenen des Ersten Weltkriegs zu helfen, die anfänglich noch keine ausreichende staatliche Unterstützung erhielten. Und Brandstetters Stiftung für den Stadtpark war  1872 auf der Höhe der Zeit, weil gleichzeitig der Verschönerungsverein und Stadtbaurat Gottlob Thomas sich des Stadtparks annahmen und diesen zu seiner heutigen Größe und Pracht ausbauten. Brandstetters Geld steckt im 1904 erbauten Wirtschaftsgebäude, dem heutigen Haus Theresienstein, so dass wir immer noch etwas davon haben.


-> Theresiensteingebäude um 1904

Unter den Stiftern dieser Epoche finden wir recht viele Frauen. Diese wurden aktiv, wenn sie ledig oder verwitwet waren, denn dann verwalteten sie ihr Vermögen selbst. Aber auch hinter Stiftungen von Männern standen oft deren Ehefrauen, selbst wenn sie in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung traten. Die meisten Stiftungen trugen den Namen des Stifters oder seiner Eltern, deren Andenken der Stifter wahren wollte. Das ist bis heute so geblieben.

Daneben wurde die Stiftungswelt durch neue Stiftungstypen bereichert. Neben die privaten Stiftungen trat eine Gruppe, die ich „institutionelle Stiftungen“ nennen möchte. Aus der Hilfskasse eines Pfarrers wurde nach dessen Ausscheiden eine Stiftung gebildet. Die Freimaurerloge Zum Morgenstern gründete zwei Unterstützungskassen für ihre Mitglieder  bzw. deren Witwen und Waisen, die wie Stiftungen funktionierten. Mehrere Stiftungen wurden durch Sammlungen anlässlich von Jubiläen ins Leben gerufen, etwa von Schulen oder dem Gewerbeverein.

Anstaltsträgerstiftungen im eigentlichen Sinne, deren Zweck darin bestand, eine Anstalt zu unterhalten, zum Beispiel ein Krankenhaus, wurden mit der Ausnahme des von Osten‘schen Waisenhauses (und der Hospitalstiftung) in Hof nicht gegründet. Zum einen waren die meisten Anstalten Hofs in öffentlicher Trägerschaft. Zum anderen besaß jede dieser Anstalten einen sogenannten Fonds, der wie eine unselbstständige Stiftung geführt wurde. Wer der Anstalt etwas stiften wollte, konnte es an deren Fonds tun, der die Mittel dann wie eine Stiftung anlegte und verwaltete. Das Hofer Gymnasium erhielt zu seiner Wiedergründung 1817 einige Mittel gestiftet, und die Kleinkinderbewahranstalt und das Rettungshaus erhielten mehrfach Zustiftungen. Ansonsten blieben Zustiftungen zu Fonds eine seltene Ausnahme. Hofer Schulen werden traditionell durch Sachspenden und Geldspenden für einzelne Anschaffungen oder Aktionen unterstützt oder mit Stipendienstiftungen, während die Besoldung der Lehrer oder der Bauunterhalt keine Objekte bürgerlicher Freigebigkeit sind.

Die große Inflation machte 1923 das Kapitalvermögen der Stiftungen zunichte. Nach mehreren Aufwertungsrunden bis zum Beginn der 1930er Jahre stand fest, dass die meisten Stiftungen neun Zehntel oder mehr ihres Vermögens eingebüßt hatten. Folgerichtig wurden diese Vermögen in Sammelstiftungen für allgemeine Wohlfahrtszwecke, Stipendien, Gesundheits- und Kriegswohlfahrtszwecke zusammengelegt. Diese Sammelstiftungen waren sehr klein und entfalteten keine Wirksamkeit mehr, bis sie infolge der Währungsreform 1948 erneut den größten Teil ihres Kapitals einbüßten. Die beiden Weltkriege vernichteten das Hofer Stiftungswesen fast vollständig. Am besten überstanden die Stiftungen diese Einschnitte, welche Immobilien besaßen. Das waren in Hof in erster Linie die Hospitalstiftung, die von Osten‘sche Waisenhausstiftung und die Alumneumsstiftung.

Trotz der Verluste von 1923 ließen sich Stifter nicht abschrecken. Bis 1937 wurden wieder mehrere Stiftungen gegründet, wenn es sich auch nur um kleine Stiftungen handelte, die meist aus Sammlungen hervorgingen. Abgesehen von jüdischen Stiftungen, die es in Hof nicht gab, waren die Nationalsozialisten nicht per se stiftungsfeindlich. Ihr Hauptaugenmerk lag darauf, die Stiftungen unter ihre Kontrolle zu bringen. Sie enteigneten die Stiftungen der Freimaurerloge, als sie die Loge zur Auflösung zwangen. Auch die Kirchen wollten sie aus der Öffentlichkeit verdrängen, wozu sie sogar zwei neue Stiftungen ins Leben riefen. Die beiden Trägervereine des Schülerheims an der Ecke Lessingstraße/Unterkotzauer Weg wurden zur Auflösung veranlasst, um den Einfluss der evangelischen Kirche auf das Schülerheim zu beenden. Das Heim selbst sowie das Barvermögen der Vereine gingen daraufhin in zwei Stiftungen auf.


-> Schülerheim um 1925: Hier ist es noch das Schülerheim der Oberrealschule, die Anbauten links und rechts fehlen noch.

Auch gegen traditionelle konfessionelle Widmungen von Hofer Stiftungen zogen die Nationalsozialisten zu Felde, konnten sich aber gegen die bayerische Stiftungsaufsicht nicht durchsetzen; diese Frage, so stellten sie resigniert fest, sei erst nach dem glücklichen Kriegsende lösbar. Dazu kam es zum Glück nicht. Die nachhaltigste Folge der nationalsozialistischen Herrschaft für das Stiftungswesen waren dann auch nicht diese punktuellen Eingriffe, sondern die Entwertung der Stiftungsvermögen durch die Währungsreform 1948.

 

Die Bundesrepublik

Nach der Währungsreform ging es zunächst ans Aufräumen. Von der ganzen früheren Stiftungsherrlichkeit waren die Hospitalstiftung, die von Osten‘sche Waisenhausstiftung und die Alumneumsstiftung übrig geblieben, weil sie Grundstücke besaßen, sowie zwei Sammelstiftungen für Wohlfahrtszwecke und Stipendien mit Kapitalvermögen von 9.000 bzw. 4.000 DM. Das Schülerheim wurde 1965 an die Stadt verkauft und mit diesem Geld eine Stipendienstiftung gegründet. Die Wohlfahrts-Sammelstiftung erhielt in den 1960er Jahren einige Zustiftungen, so dass sie wieder arbeitsfähig wurde. Um 1970 war das Hofer Stiftungswesen auf einem sehr niedrigen Niveau in den traditionellen Bahnen wiederaufgebaut.

Überall in der Bundesrepublik und auch in Hof begann in den 1980er Jahren eine neue Stiftungsepoche. Im Jahr 1986 entstanden die Geo-Fischer-Stiftung, die Wolfgang-Siegel-Stiftung und die Stiftung der Textilgruppe Hof. Von 1986 bis heute sind in Hof 19 selbstständige Stiftungen und zwei unselbstständige gegründet worden. Von diesen widmen sich 7 der Wohltätigkeit, 9 der Kultur, 1 dem Erhalt von Kirchengebäuden und 4 mehreren Zwecken. Obwohl wir in einem ausgebauten Sozialstaat leben und es sehr schwierig geworden ist, Stiftungsaufgaben zu finden, die nicht schon vom Staat oder der Sozialversicherung übernommen werden, sind soziale Anliegen nach wie vor für viele Stiftungen maßgeblich; man erkennt hier wieder die große Bedeutung von Emotion, Moral und Religion bei den Stiftern. Stipendienstiftungen wurden in jüngerer Zeit nicht mehr errichtet: Schulgebühren zahlen wir nicht mehr, und bedürftige Studenten können staatliches Bafög beziehen. Das primäre Feld der neuen Stiftungen ist die Kultur. Dabei ist dieser Schwerpunkt in Hof noch ausgeprägter als im deutschen Durchschnitt. Die Frage konkurrierender staatlicher Angebote stellt sich hier nicht mit derselben Schärfe wie im Sozialen, im Gegenteil versuchen einige Stiftungen zurückgehende staatliche Zuschüsse zu kompensieren. Das Volumen der Stiftungen schwankt zwischen 10.000 und mehreren Millionen Euro. Insgesamt dürften die neuen Hofer Stiftungen zwischen 10 und 20 Millionen Euro Vermögen besitzen. Das ist viel, dem steht aber ein erheblich höheres Vermögen der Hospitalstiftung gegenüber. Insgesamt gehören den Hofer Stiftungen gegenwärtig vielleicht 50 bis 60 Millionen Euro, so dass die Größenordnung des spätmittelalterlichen  Stiftungswesens in etwa wieder erreicht ist.


-> Wirth-Denkmal, bezahlt von der Hermann und Bertl Müller-Stiftung

Auch wenn man mit solchen Vergleichen sehr vorsichtig sein muss, weil es kaum zuverlässige Statistiken über Stiftungen gibt, scheint mir Hof zwar keine Stiftungshochburg zu sein, aber auch keine Stadt, die sich hinter anderen verstecken müsste. Zahl und Vermögen der Hofer Stiftungen sind der Größe der Stadt durchaus angemessen. Weit mehr Geld als in Stiftungen fließt in Spenden, aber das ist kein Hofer Spezifikum und auch keines der Gegenwart.

Etwas Besonderes ist es aber in der heutigen Zeit, dass nach wie vor die meisten privaten Stiftungen in Hof von Todes wegen errichtet werden. Üblich ist es inzwischen eigentlich, dass der Stifter sich zu Lebzeiten aktiv in das Stiftungsleben einbringt, indem er die Geschäftsführung übernimmt oder zumindest in einem Gremium wie dem Vorstand oder Beirat mitwirkt. In Hof ist das immer noch die Ausnahme.

Auffallend ist auch, dass sich – aus unterschiedlichen Gründen – recht viele Institutionen mit Stiftungen geschmückt haben, etwa das Diakonische Werk, die Textilgruppe Hof, das Theater Hof und die Hofer Symphoniker, die Schmidtbank, das evangelisch-lutherische Dekanat oder die Sparkasse.

Eine Bürgerstiftung möchte Menschen mit kleinem Vermögen die Möglichkeit geben, sich als Stifter zu engagieren, bislang mit bescheidenem Erfolg. Während Bürgerstiftungen meist vereinsähnliche Strukturen aufweisen, bei denen das Geld nur eine Nebenrolle spielt, ist die Hofer Bürgerstiftung bisher eine Einrichtung, bei der man sein Vermögen abgeben kann, damit andere es treuhänderisch verwalten. Die Bürgerstiftung – das möchte ich nicht vergessen zu erwähnen – bezahlt die Geschichtstafeln, die ein Arbeitskreis des Nordoberfränkischen Vereins erarbeitet und die derzeit in Hof aufgestellt werden.

Eine Kultur des Dankens ist in Hof noch nicht etabliert. Hans Vießmann war Ehrenbürger Hofs, Wolfgang Siegel erhielt die Reinhart-Plakette, und nach Wilhelm Prinzing und Hermann und Bertl Müller wurden Straßen benannt. An der Inkurabel und dem ehemaligen Rettungshaus in der Lessingstraße wurden Gedenktafeln zugunsten der Stifter angebracht. Insgesamt machen diese Ehrungen einen zufälligen und punktuellen Eindruck. Obwohl Stiftungen fast ausschließlich lokale Phänomene sind, gibt es bislang keine systematische Politik der Stiftungsförderung auf lokaler Ebene.

 

Zusammenfassung

Lassen Sie mich zum Schluss auf die Thesen vom Beginn des Vortrags zurückkommen.

Stiftungen sind, das haben zahlreiche Beispiele gezeigt, nicht die Spielwiese der Reichen, sondern ein Instrument für fast alle Bevölkerungsgruppen mit einem Schwerpunkt bei den Mittelschichten.

Ein nennenswerter politischer oder wirtschaftlicher Einfluss ist Stiftungen nach dem Mittelalter nie zuzurechnen gewesen, so dass niemand befürchten muss, dass das Kapital mittels Stiftungen die Herrschaft über Politik oder Gesellschaft übernimmt. Überhaupt waren Stiftungen immer nur eine Randerscheinung. Trotz aller euphorischen Rhetorik ist das auch heute so. Für die Zivilgesellschaft sind Stiftungen sicherlich weit weniger prägend als die Massenphänomene Verein, Bürgerinitiative oder Genossenschaft. Stiftungen sind auch nicht geeignet, den Staat zu ersetzen. Um es in einem Bild auszudrücken: Den Kaffee müssen Staat und Gesellschaft kochen, die Stiftungen können allenfalls das Sahnehäubchen dazu geben. Andererseits: Schmeckt der Kaffee nicht besser mit Sahnehäubchen als ohne?

In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Gehen Sie stiften! Aber bitte nicht sofort, bleiben Sie noch etwas, damit wir noch diskutieren können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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