Geschichte der Heerdegen´schen Rettungshausstiftung Hof

Gleich drei Ereignisse bildeten im 19. Jahrhundert die Grundlage für die Heerdegensche Waisenhausstiftung: Die Einrichtung geht auf einen Schenkungsvertrag vom 12. November 1855 sowie das Testament des Hofers Johann Maria Heerdegen vom 17. Juli 1857 zurück.

Zuerst wurde der Stadt Hof „das Wohnhaus an der Allee“ (Lessingstr. 2) gegen Auflagen geschenkt – im Testament wurde das Haus dann freies Eigentum der Rettungsanstalt. In die Stiftung wurden außerdem verschiedene Wertpapiere und Legate eingebracht. Verschiedene Auflagen zu den Zinserträgen und zur Verwendung der Einnahmen wurden im Testament und auch in den nachfolgend aufgeführten Verträgen immer wieder festgeschrieben. Ein Testamentsnachtrag erfolgte vom 03.08.1867 und ein Stiftungsbrief vom 12.08.1867. Es gibt zur Gründung der Heerdegenschen Waisenhausstiftung sogar einen Magistratsbeschluss vom 8. Februar 1870: Ursprünglich bestanden zwei selbständige Stiftungen. Die „J.M. Heerdegen´sche Rettungshausstiftung“ und die „J.M. Heerdegen´sche Pfründestiftung für bedürftige Pfarrers- und Schullehrerswitwen in Hof“. Am 16.08.1871 erfolgte die Genehmigung durch das Staatsministerium des Innern in München.

Mit Beschluss vom 16.05.1922, Nr. 765, erklärte sich der Stadtrat grundsätzlich mit der Umwandlung des J.M. Heerdegen´schen Rettungshauses in ein Säuglingsheim einverstanden und mit Beschluss vom 16.01.1923, Nr. 111, stimmte er einem Vertrag zwischen Stadtrat und Rettungshausverein zu, der den künftigen Betrieb des Säuglingsheimes regelt. Die Stiftungsbestimmungen selbst wurden am 19.02.1923 neu erlassen.

 

Rettungshausstiftungen

Der evangelische Dekan Lang wandte sich am 24. Juni 1849 an den Stadtmagistrat mit dem Wunsch, in Hof eine Erziehungsanstalt für Kinder der „untersten Schichten der bürgerlichen Gesellschaft“ zu gründen. Daraufhin trafen sich die weltlichen und geistlichen Führungskräfte der Stadt und veröffentlichten im Wochen-Blatt der Stadt Hof einen Aufruf. Am 17. November 1849 war zu lesen, dass die unterzeichneten Honoratioren nach Vorbildern in Nürnberg, Erlangen und Bayreuth auch in Hof eine „Rettungs-Anstalt für verwahrloste Kinder“ einrichten wollten. Man wünschte, „junge Seelen vor dem Untergange zu bewahren, zu christlich frommen, sittlich-tugendhaften und brauchbaren Menschen zu erziehen.“ Mit Pflegestellen hatte man schlechte Erfahrungen gemacht, da es den Pflegeeltern oft „mehr um das Geld, als um das Kind zu thun ist“. Daher empfahl sich ein Heim, damit die Kinder nicht weiter „auf den Bettel geschickt, zum Lügen und Betrügen angeleitet werden von ihren eigenen Eltern“ und „arbeitsscheue und lasterhafte, unnütze und gefährliche Menschen, wenn nicht gar Verbrecher und Bösewichter, ein Auswurf, aber auch eine Schande, jedenfalls eine Bürde der Menschheit werden.“ Eine Sammlung erbrachte innerhalb weniger Wochen den stolzen Betrag von 516 Gulden und 1 ¾ Kreuzern für das Kinderheim.

Am 31. Januar 1850 konstituierte sich ein „Verein zur Rettung verwahrloster Kinder“ als Träger der Rettungsanstalt. Man beabsichtigte, Kinder während der Dauer ihrer Werktagsschulpflicht aufzunehmen. Nach deren Ende, das mit der Konfirmation zusammenfiel, sollten die Kinder in die Lehre gegeben werden und zum Lehrherrn ziehen, bis zu ihrem 18. Geburtstag aber weiterhin unter der Aufsicht des Heimes bleiben. Die Heimleitung oblag einem Ehepaar: „Die Pflegeeltern, welcher [!] evangelisch-protestantischer Confession, gläubigen Herzens und unbescholtenen Wandels sein müssen, halten die Kinder zum Besuche der Schule und Kirche an und gewöhnen sie an Fleiß und Frömmigkeit durch Beschäftigung und täglichen Hausgottesdienst.“

Das Kinderheim nahm am 15. Januar 1851 in der Mietwohnung der kinderlosen ersten „Pflegeeltern“ unter sehr beengten Verhältnissen seinen Betrieb mit drei Mädchen auf. Im September 1851 zog man mit sieben Kindern – sechs Mädchen und einem Knaben - in eine feuchte und finstere Wohnung der Hospitalstiftung. Im Jahr 1855 erzogen die „Pflegeeltern“ bereits 14 Kinder. Ein Gönner der Anstalt stellte ihr in diesem Jahr ein Haus zur Verfügung.

Johann Marian Heerdegen, genannt Moritz, entstammte einer seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Hof als Großhändler nachgewiesenen Familie. Für 6000 Gulden kaufte er 1855 ein Haus mit Garten in der Allee 17 (heute Lessingstraße 2) in unmittelbarer Nachbarschaft seines Privathauses, welches er der Stadt Hof schenkte mit der Auflage, dort eine Rettungsanstalt für verwahrloste Kinder einzurichten und ihm, so lange er lebe, eine jährliche Entschädigung von 200 Gulden zu zahlen sowie eventuelle Einquartierungslasten des Hauses bis zu einer Höhe von 100 Gulden jährlich zu tragen. Die Stadt Hof übergab das Haus dem Verein zur Rettung verwahrloster Kinder zum Betrieb und wälzte sämtliche Kosten auf diesen ab. Der Verein finanzierte sich aus den Gebühren für die Heimplätze, welche die Heimatgemeinden der Kinder zahlen mussten, Spenden (wie einer Spende Heerdegens von 50 Mark anlässlich seiner Goldenen Hochzeit im Jahr 1858), Klingelbeutel- und Hauskollekten, Zuschüssen der Hospitalstiftung und der Nikolaus Rammensee’schen Stiftung, des Kreises (heute: Bezirkes) und des Staates, der Vermietung von Wohnungen im Heim und Vereinsbeiträgen. Die räumliche Situation des Heimes hatte sich durch das neue Haus nicht entscheidend verbessert, denn man nahm jetzt mehr Kinder auf und vermietete einen Teil der Räume. Noch 1867 waren drei Zimmer des Hauses an drei Mietparteien, darunter eine kinderreiche Familie, vermietet. Die Mieten brachten 78 Gulden jährlich ein. Die Heimknaben mussten in einer Dachkammer schlafen.

Da man sich mit einem niedrigen Standard des Heims begnügte, viele Arbeiten ehrenamtlich verrichtet wurden und die Unterstützung seitens des Staates und der Bevölkerung nicht abriss, war die finanzielle Situation der Rettungsanstalt komfortabel. Bereits 1855 besaß man ein Vermögen von mehr als 6.000 Gulden. In vielen Jahren wurden beachtliche Überschüsse erwirtschaftet. Im Jahr 1874 besaß der Verein ein Vermögen von mehr als 12.000 Gulden und bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs mehr als 20.000 Mark. Dieses seit 1849 aufgehäufte Vermögen wurde wie eine Stiftung verwaltet und auch als solche bezeichnet. Wiederholt erfolgten Zustiftungen. Die Erben des Gustav Münch vermachten der Stiftung 1865 300 Gulden. Andreas Eugen Prinzing überließ ihr 1873 testamentarisch 100 Gulden. Nikolaus Rammensee stiftete im Jahr 1900 1.000 Mark. Trotz ihres finanziellen Erfolges trug diese Stiftung niemals mehr als ein Sechstel zu den Ausgaben der Rettungsanstalt bei.

Über Jahrzehnte waren die Heimleiter stets ein Schneidermeister und seine Ehefrau. Man ernannte Schneidermeister zu Heimleitern, weil für die vielen verarmten Schneider der Zeit die Stelle des Heimleiters attraktiv war und ein Schneider die Kinder mit kleinen Arbeiten (wie Tütenfalten) und die Mädchen mit „weiblichen Handarbeiten“ beschäftigen konnte. Von 1858 bis 1859 wurde zusätzlich ein Schneidergeselle beschäftigt, der eine fachliche Vorbildung im Erziehungswesen genossen hatte, doch nachdem dieser ausgeschieden war, war der pädagogische Aufschwung schon wieder beendet. Der Tagesablauf der Kinder war durchgehend reglementiert und enthielt fast keine Freizeit. Neben Schule und Religion wurde auf Handarbeiten und Gartenarbeit Wert gelegt. Man hatte eine feste Vorstellung davon, was aus den Zöglingen werden sollte: Mädchen sollten als Dienstbotinnen arbeiten und später heiraten, Knaben eine Handwerkslehre absolvieren, als Knecht beim Bauern oder in der Fabrik arbeiten. An eine höhere Schulbildung intelligenter Kinder dachte man nicht, die Kinder sollten ihrer Herkunft gemäß leben. Auch wenn bisweilen Waisen oder Halbwaisen aufgenommen wurden und das Heim in der Öffentlichkeit gelegentlich als „Waisenhaus“ tituliert wurde, war es doch kein eigentliches Waisenhaus, sondern blieb seinem Gründungsauftrag bis zu seinem Ende treu.

In einem Testament aus dem Jahr 1857 legten Heerdegen und seine Frau fest, dass das Haus, das sie der Rettungsanstalt zur Verfügung gestellt hatten, „nie eine andere Verwendung erhalten“ dürfe, anderenfalls fiele es an Angehörige der Familie Prinzing – seiner Geschäftspartner - zurück. Offenbar betrachteten sie es weiterhin als ihr Eigentum, obwohl sie doch schon 1855 einen gültigen Vertrag mit der Stadtverwaltung abgeschlossen hatten, der diese Bedingung nicht enthielt, vielmehr Regelungen für den Fall traf, dass die Stadt Hof das Haus verkaufen wolle. Merkwürdigerweise akzeptierte die Stadtverwaltung die einschränkende Klausel ohne Widerspruch. Am Haus sei eine Marmortafel zur Erinnerung an den Gründer der Anstalt anzubringen, verlangte das Heerdegen’sche Testament außerdem. Ohne leibliche Kinder konnte das Ehepaar Heerdegen in seinem Testament frei über sein Eigentum verfügen. Mit einem Vermögen von 6.000 Gulden begründete es die Heerdegen’sche Rettungshausstiftung, damit das Haus „in blühenderen Zustand komme, dabei auf Reinlichkeit gesehen und das Feld [hinter dem Haus] zu Gärtchen für die Kinder verwendet werde.“ Zusätzliche 3.000 Gulden wurden der Stiftung zugewiesen, damit von ihren Erträgen die Aussteuer armer Mädchen aus der Anstalt bezahlt werde. Von den Erlösen aus weiteren 1.000 Gulden sollten alljährlich Geschenke an die Kinder der Anstalt gekauft werden. Insgesamt wurden also 10.000 Gulden für die Rettungshausstiftung vorgesehen. Des Weiteren bestimmte das Ehepaar Heerdegen 2.000 Gulden für die Kleinkinderbewahranstalt, 2.000 Gulden für eine Stipendienstiftung zugunsten von Gewerbeschülern und 6.000 Gulden für eine Pfründenstiftung. Nach dem Ableben von Frau Heerdegen (im Jahr 1860) und größeren Vermögensverlusten des Mannes änderte dieser 1867 das Testament. Es verblieben noch 4.000 Gulden allgemein für das Rettungshaus sowie 4.000 Gulden für die Aussteuer ehemaliger Insassinnen – ersatzweise an Heimkinder, die sich besonders gut aufführten, oder an alte bedürftige Dienstboten - sowie 8.000 Gulden für die Pfründenstiftung. Von den ursprünglich vorgesehenen Spenden für die Kleinkinderbewahranstalt und die Stipendienstiftung war nicht mehr die Rede.

Johann Marian Heerdegen starb 1869 im Alter von 85 Jahren. Die Stadt trat das Erbe an und nutzte die Gelegenheit, den Unterhalt des Hauses Allee 17 sogleich der Heerdegen’schen Rettungshausstiftung aufzubürden. Mit den weiteren Erträgen der Stiftung wünschte sie drei bis vier Freistellen für den Hofer Armenpfleger zu finanzieren, während die Landgemeinden „ihre“ Kinder in der Anstalt nach wie vor voll bezahlen mussten. Es verstehe sich von selbst, hieß es in einer Vorlage für die Magistratssitzung, dass die Stadt Hof hier bevorzugt werde, denn die Heerdegen’schen Stiftungen seien ausdrücklich für die Stadt Hof gemacht worden. Außerdem strebte die Stadt den Vorsitz im Betriebsverein an, wollte mit ihrer Konstruktion also gleichzeitig die volle Kontrolle behalten und die Kosten loswerden. Freistellen wurden zunächst nicht eingerichtet, und der Betriebsverein erhielt bis 1905 nur geringe und in den meisten Jahren überhaupt keine Zuschüsse aus der Heerdegen’schen Rettungshausstiftung, da die Stadtverwaltung aus deren Erträgen einen Baureservefonds speiste.  

Die dauerhafte finanzielle Absicherung des Heimes behielt die höchste Priorität für alle Beteiligten, während man keine Notwendigkeit darin sah, das Niveau der Ausstattung oder der Versorgung der Kinder zu erhöhen. Wie ärmlich es im Rettungshaus zuging, lässt ein Antrag der Rettungshaus-Inspektion (des Vereinsausschusses, der die Anstalt verwaltete) „an den verehrlichen Stadtmagistrat“ aus dem Jahr 1892 erahnen. Die Zahl der Zöglinge, welche bisher meist bei 18 gelegen hatte, war in jüngster Zeit auf bis zu 32 gestiegen. Ein Brotkasten war nach vierzigjährigem Gebrauch zerfallen, eine alte Sitzbank war „ruinos und gebrechlich“. Ihre Kleidung erhielten die Kinder teilweise aus Stoffspenden der Hofer Textilindustriellen. Erst nachdem ein Visitationsbericht dies angemahnt hatte, hatte man (1869) aus gesundheitlichen Gründen für jedes Kind ein Bett angeschafft. Der Brotpreis war gestiegen, so dass die Verpflegungssätze nicht mehr ausreichten. Jetzt fielen Kosten für zusätzliche Möbel an, weil die Zahl der Kinder sich vergrößert hatte. Wenigstens einige Anschaffungen wünschte die Rettungshaus-Inspektion von der Stiftung ersetzt zu bekommen. Der Magistrat war ausnahmsweise großzügig und verzichtete wenigstens dieses eine Mal darauf, alle Erträge in den Baureservefonds fließen zu lassen. Vielleicht half es, dass Vereinsschatzmeister und Stadtkämmerer dieselbe Person waren: Das Gutachten der Kämmerei für den Magistrat fiel dementsprechend aus. Eine grundsätzliche Änderung der magistratischen Linie gegenüber dem Rettungshaus erfolgte aber nicht. Noch 1880 musste man zugeben, dass nicht jedes Kind ein eigenes Handtuch besaß, 1895 hatte man jedoch bereits eine eigene Badegelegenheit, in Hofer Häusern damals keine Selbstverständlichkeit. Die Regierung monierte 1880, dass die Fenster der Schlafzimmer nicht zu verdunkeln seien, keine Bilder an den kahlen Wänden hingen und der Heimleiter unqualifiziert sei. Der Betriebsverein erwiderte, er habe kein Geld für Dekorationen, aber die Regierung könne solche gern bezahlen. Auf die anderen Punkte des Regierungsschreibens ging er gar nicht ein. Verständnis für die seelischen Bedürfnisse der Heimkinder spricht aus dieser Stellungnahme nicht.

Die Aussteuer für ehemalige Insassinnen des Heims wurde von der Heerdegenschen Rettungshausstiftung recht selten ausgezahlt, da kaum Bewerbungen erfolgten. Öfter gingen Ausschüttungen an alte bedürftige Dienstboten, die wechselnde Beträge von 6 bis 21 Mark erhielten. Diese Zahlungen wurden 1923 eingestellt; da das Vermögen der Stiftung in der Inflation den größten Teil seines Wertes verloren hatte, lohnte sich die jährliche Ausschreibung in der Hofer Tageszeitung nicht mehr. Man behielt den Stiftungszweck unverändert bei, es meldete sich aber verständlicherweise nie wieder ein Bewerber. Stattdessen wurden die Erträge ab jetzt vollständig dem laufenden Unterhalt des Heimes und dessen Baureservefonds zugewiesen.

Die Heerdegen’sche Rettungshausstiftung erhielt mehrere Zustiftungen. Im Jahr 1891 trafen 2.500 Gulden (oder 4285,71 Mark) aus dem Heerdegen’schen Erbe zur Rettungshausstiftung ein, deren Zinsen einem Taubstummen in Bayreuth bis zu seinem Lebensende vorbehalten gewesen waren. Der kinderlose Hofer Kaufmann Christian Wilhelm Langheinrich wünschte in seinem Testament 1891, dass mit 10.000 Mark eine Stiftung zugunsten einer Besserungsanstalt für Verwahrloste begründet werde. Nach seinem Ableben waren die Wertpapiere der Stiftung in spe auf nur noch 4.335,91 Mark gefallen, weshalb die Stadtverwaltung die Gründung der Stiftung ablehnte, denn für den Betrieb einer selbstständigen Besserungsanstalt war das Vermögen zu klein. Die Erben des Langheinrich überließen aber der Stadt Hof diesen Betrag als Zustiftung zur Heerdegen’schen Rettungshausstiftung unter dem Namen „Christian Wilhelm Langheinrich’sche Stiftung“. Abzüglich der Erbschaftssteuern erhielt die Rettungshausstiftung 1893 4.300 Mark. Eine weitere Zustiftung in Höhe von 200 Mark leistete 1895 Kommerzienrat Hermann Wunnerlich.

Nach dem Höhepunkt zu Beginn der 1890er Jahre ging die Belegung des Heimes stark zurück. Die Regierung von Oberfranken setzte 1906 eine maximale Belegung mit 14 Kindern fest, weil nicht genügend Schlafräume vorhanden seien. Nur ein einziges Zimmer stand für Essen, Arbeit und Erholung zur Verfügung, weshalb die Regierung zusätzliche Räume anmahnte. Die Ansprüche an den Betrieb eines Kinderheims waren gestiegen.

Im Jahr 1921 errichtete die Stadt Hof in der zwei Jahre zuvor angekauften Villa Angerer am Unterkotzauer Weg 19 ½ ein städtisches Kinderheim, ein sogenanntes Waisenhaus. Bis zu 36 Kinder aus Hof konnten aufgenommen werden, vorzugsweise Halb- und Vollwaisen, bald wohnten aber auch zahlreiche „Fürsorgezöglinge“, d.h. Kinder, die zu verwahrlosen drohten, im Heim. Die Tradition der Hauseltern wurde wie in der Rettungsanstalt fortgeführt, der Hausmeister und seine Frau beschränkten sich aber auf hauswirtschaftliche und gärtnerische Arbeiten, während die Erziehung der Kinder Aufgabe einer ausgebildeten Erzieherin wurde, der eine Praktikantin zur Hand ging. Das Heim war nach wie vor – auch nach den Maßstäben der damaligen Zeit - personell und sachlich unzulänglich ausgestattet, aber wesentlich großzügiger, baulich niveauvoller und konzeptionell moderner als die inzwischen in jeder Hinsicht veraltete Rettungsanstalt. Warum man nicht stattdessen die Rettungsanstalt modernisierte, geht aus den Unterlagen nicht mit letzter Klarheit hervor. Dem erhöhten Bedarf infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse hätte man in einer um- und ausgebauten Rettungsanstalt mit neuer Konzeption und personeller Auffrischung ebenfalls genügen können. Vielleicht war es der Elan der neuen Zeit und des Leiters des neuen Jugendamtes, der den Bruch mit der Vergangenheit herbeiführte. Man hatte große Pläne, wünschte einen Neubau und musste sich nur wegen der finanziellen Notlage der Stadt mit der Unterbringung in der Villa Angerer begnügen.  

Im Jahr 1922 wurde der Zweck der Heerdegenstiftung geändert. Das städtische Waisenhaus hatte zur Folge, dass die Rettungsanstalt kaum noch Kinder zugewiesen bekam. Der Vorschlag des Vereins, jetzt auch Vorschulkinder zur Tagespflege aufzunehmen, also neben dem Heim eine Kindertagesstätte einzurichten, wurde von der Stadt abgelehnt, da es bereits ausreichend Kindergärten gebe und ein Säuglingsheim dringender sei. Aus einem Heim für verwahrloste Schulkinder wurde daher 1923 ein Heim „für gefährdete und schlecht versorgte Säuglinge aus dem Stadtbezirk Hof, bei verfügbaren Plätzen kommen auch Säuglinge aus anderen Gemeinden zur Aufnahme.“ Neben Säuglingen wurden Vorschulkinder aufgenommen. Der Betriebsverein blieb bestehen, hieß aber jetzt „Verein Säuglings- und Kleinkinderheim Hof“. Die Zweckänderung bezog sich lediglich auf eine andere Altersgruppe, während die Rettung vor Verwahrlosung weiterhin erstrebt wurde. Trotzdem ließ man sich sicherheitshalber von den Prinzing’schen Erben die Zweckänderung bestätigen, um nicht Gefahr zu laufen, das Haus an sie abtreten zu müssen. Das Säuglingsheim wurde nicht mehr von einem Ehepaar, sondern von Neuendettelsauer Diakonissen geleitet. Den Umbau finanzierte die Stadt, die den größten Teil des Geldes aus Spenden, Zuschüssen und Geldbußen in Strafverfahren erhielt.

Aus den ursprünglichen 8.000 Gulden der Heerdegen’schen Rettungshausstiftung waren bis 1920 mehr als 50.000 Mark Vermögen geworden; davon war etwas mehr als die Hälfte in Wertpapieren angelegt, während der Rest dem Wert des Hauses entsprach, das mitgerechnet wurde, obwohl es der Stiftung nicht gehörte. In der Verwaltung wusste man nicht mehr, dass das Haus der Stadt geschenkt worden war. Nach der großen Inflation blieben (ohne das Haus) Vermögenswerte von nur noch rund 3.000 Mark übrig. Bis 1947 war das Vermögen dank Aufwertungszahlungen wieder auf knapp 8.000 Mark angewachsen. Nach der Währungsreform 1948 verblieben davon gut 700 DM. In der Folgezeit wurde auf Ausschüttungen verzichtet, alle Erträge wurden dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt.

Obwohl gerade erst renoviert, wurde schon nach wenigen Jahren festgestellt, das Haus an der Allee (damals Hindenburgstraße) sei nicht für ein Säuglingsheim geeignet. Es war völlig heruntergekommen. Seit 1927 diskutierte der Stadtrat über den Umzug des Säuglingsheimes. Die Verhältnisse waren so unerträglich, dass das Personal häufig wechselte. Das benachbarte Mädchenlyzeum beschwerte sich über das Geschrei der Kleinen. Eine Lage im Grünen statt inmitten der rußigen Innenstadt schien besser geeignet zu sein. Die Verhandlungen zogen sich hin, weil man sich über den Bauplatz nicht einig wurde, die Weltwirtschaftskrise der Stadt die finanziellen Mittel nahm und mit den Prinzing’schen Erben über den Preis für den Ankauf des alten Hauses verhandelt wurde. Dass dieses seit langem der Stadt gehörte, war vergessen worden. Die Prinzing’schen Erben verlangten, dass die Stadt das Haus von der Heerdegen’schen Rettungshausstiftung kaufe und die Kaufsumme anschließend in den Neubau investiere, so dass die Stiftung zu Eigentum am Neubau komme. Dann wollten sie ihre Erlaubnis geben, von der testamentarischen Bestimmung der Heerdegen’schen Eheleute aus dem Jahr 1857 abzuweichen, dass das Haus nie zu einem anderen Zweck als zu einer Rettungsanstalt benutzt werden dürfe. Den Ausweg aus dieser Situation wies letztlich die Weltwirtschaftskrise. Durch ihre Folgen war die Belegung des städtischen Waisenhauses und des Lehrlingsheimes zurückgegangen. Die Stadt legte deshalb beide Heime im Gebäude des Lehrlingsheimes zusammen und räumte das Gebäude des Waisenhauses am Unterkotzauer Weg 19 ½. Schließlich erklärten auch die Prinzing’schen Erben ihr Einverständnis, die Wirkungsstätte der Heerdegen’schen Rettungshausstiftung von der Hindenburgstraße an den Unterkotzauer Weg zu verlegen, solange dort ein Säuglingsheim bestehe. Erst der notarielle Vertrag zwischen den Prinzing’schen Erben und der Stadtverwaltung im Jahr 1934 klärte den Irrtum der Stadt über das Eigentum am Haus Hindenburgstraße 2 auf: Der Notar hatte ins Grundbuch geschaut!

Der Umzug des Säuglingsheims erfolgte 1934. Der Bauunterhalt des ehemaligen Heerdegenheims an der Allee (damals Hindenburgstraße) ging von der Heerdegenstiftung auf die Stadt über, die das Haus dem Mädchenlyzeum zur Verfügung stellte. Die Umbaukosten des neuen Hauses trug der Betriebsverein, dem es kostenfrei überlassen wurde, abgesehen von einer Entschädigung von 4.000 RM, die der Verein der Stadt Hof zahlen musste, weil deren Bauunterhalt für das größere Anwesen höher zu werden versprach. Der Verein nannte sich ab jetzt „Verein Heerdegenheim Hof“ und trat der Inneren Mission (heute: Diakonisches Werk) bei. Das Heim nahm „verwaiste und unversorgte“ Kinder im Alter von 6 Wochen bis zu 5 Jahren auf.

Seit 1938 bemühte sich die NSDAP, die Kirchen aus dem Betrieb von Heimen zu verdrängen. In Hof entschied man sich, die direkte Konfrontation mit der Inneren Mission zunächst zu vermeiden, und setzte auf Richtlinien „von oben“, welche die Zahl der Säuglinge im Heim verringern würden, so dass sich das Heim „von selbst“ auflösen werde. Das trat nicht ein, noch 1943 hatte das Heim 47 Insassen, darunter 16 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren. Trotzdem löste sich der Betriebsverein 1943 auf, ohne dass sein Vorstand – der Hofer evangelische Dekan sowie Spinnereidirektorsgattin Schmid – oder die Innere Mission sich gegen die Vereinnahmung durch die NSDAP gewehrt hätten. Inventar und sonstiges Vereinsvermögen fielen an die Stadt Hof, welche die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) als Betreiber einsetzte. Allzu viel Vermögen besaß der Verein nicht mehr, auch er scheint in der Inflation 1923 den größten Teil seines Vermögens verloren zu haben.

Nach dem Kriegsende ruhte die Tätigkeit des Heimes, der Betreiber war ja nicht mehr vorhanden. Mehrere Familien bezogen die Räume als Notunterkunft, bevor ab August 1945 ein Kinderhilfskrankenhaus für Flüchtlinge eingerichtet wurde. Die Evangelische Stadtmission Hof trat im Zuge der Wiedergutmachung ab Februar 1946 die Nachfolge des ehemaligen Vereins Heerdegenheim an und eröffnete das Kinderheim wieder. Sie erhielt das Inventar zurück und das Recht, das Gebäude und einen Teil des Gartens kostenlos zu benutzen. Die Stadtverwaltung war sehr daran interessiert, das Kinderheim wieder in Gang zu setzen, um nicht den Rückfall des Hauses Lessingstraße 2 an die Prinzing’schen Erben zu riskieren.

Am 19.12.1933 hat dann der Stadtrat der Stadt Hof beschlossen, das Säuglingsheim aus dem Anwesen Hindenburgstr. 2 (jetzt wieder: Lessingstr. 2) der J.M. Heerdegen´schen Rettungshausstiftung, das als Unterkunft für das Säuglingsheim nicht mehr geeignet ist, nach dem der Stadtgemeinde Hof gehörigen Anwesen Unterkotzauer Weg 19 ½ zu verlegen, ohne dass dadurch die Stiftungssatzung vom 19. Februar 1923 eine Änderung erfährt.

Mit Vertrag vom 18. Mai 1934 wurde dann zwischen dem Verein Säuglings- und Kleinkinderheim in Hof e.V. und dem Stadtrat Hof ein Vertrag über die kostenlose Überlassung und Benützung des städtischen Anwesens Unterkotzauer Weg 19 ½ für Zwecke der Unterbringung verwaister und gefährdeter Säuglinge und Kleinkinder geschlossen. Für diese Überlassung hatte der Verein jedoch eine einmalige Entschädigung in Höhe von 5.000 Reichsmark für entstehende Mehrkosten (für zukünftigen Bauunterhalt) zu leisten. In dem umfangreichen Vertrag erhielt der Verein außerdem einen Anteil aus dem Zinsreinertrag des Stiftungskapitals für den Betrieb zugestanden; über einen weiteren Anteil wurde eine Abführung an den Baureservefonds geregelt. Ergänzt wurde dieser Vertrag durch einen weiteren notariellen Vertrag zwischen den Prinzing´schen Erben und der Stadtgemeinde Hof als Verwalterin der J.M. Heerdegen´schen Rettungshausstiftung bezüglich der Nutzung des Anwesens für die Zukunft.

Nach der Selbstauflösung des Vereins Heerdegenheim e.V. ab 1.1.1943 galt im Sinne der Wiedergutmachung ab 1.2.1946 die Evang. Stadtmission e.V. als Rechtsnachfolgerin des Vereins Heerdegenheim e.V., so dass die Evang. Stadtmission ab diesem Datum in die Rechte und Pflichten des vormaligen Vereins eintrat.

Ein entsprechender Vertrag wurde dann am 1.3.1946 zwischen der Evang. Stadtmission e.V. und der Stadt Hof geschlossen: Darin wurde der Stadtmission das städt. Anwesen weiterhin zur Unterbringung verwaister und gefährdeter Säuglinge und Kleinkinder überlassen. Auch die Aufteilung der Zinsreinerträge erfolgte wieder wie bereits zwischen dem früheren Verein und der Stadt vereinbart.

Bedingt durch die Inflation der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts sowie der Währungsreform nach dem 2. Weltkrieg erfolgten nur geringe Erträge , so dass vielfach keine jährliche Verteilung der Zinsen vorgesehen wurde. Die geringen Zinserträge wurden dann dem Grundstockvermögen bzw. der Rücklage der Stiftung zugeführt.

Aus diesem Grund erfolgte dann am 16.10.1990 eine Empfehlung des damaligen Stiftungsbeirates, wonach die Erträge mehrerer Jahre angesammelt werden sollten, um dann mit einem größeren Betrag die Anschaffung eines Einrichtungsgegenstandes für einen Kindergarten aus Stiftungsmitteln finanzieren oder bezuschussen zu können.

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