Geschichte der Vereinigten Stiftungen für Wohlfahrtszwecke der Stadt Hof

In der Stadt Hof existierten zu früheren Zeiten viele kleine Stiftungen, deren Namen heute in aller Regel nicht mehr geläufig sind. Durch die Inflation der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wurden deren Vermögen vielfach so einschneidend entwertet, dass es nicht mehr möglich war, die jeweiligen Stiftungsbestimmungen einzeln zu vollziehen.

Aus diesen Gründen wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17. Februar 1931, Nr. 93, staatsaufsichtlich genehmigt durch Entschließung der Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern vom 14. März 1931, vereinigte der Stadtrat die bisher von ihm getrennt verwalteten Stiftungen und zwar:

Bodenhausen´sche

Stiftung

Brandstetter´sche

Stiftung

Frank´sche

Stiftung

Gebhardt´sche

Stiftung

Gleissner´sche

Stiftung

Grossman´sche

Stiftung

Großschupf´sche

Stiftung

Helfreich´sche

Stiftung

Heerdegen´sche

Stiftung

Kanna´sche

Stiftung

Krause´sche

Stiftung

Krippner´sche

Stiftung

Münch´sche

Stiftung

Poessnecker´sche

Stiftung

Poland´sche

Stiftung

Rissel´sche

Stiftung

Schantzenbach´sche

Stiftung

Schöpf´sche

Stiftung

Sommermann´sche

Stiftung

Steinhäuser´sche

Stiftung

Sudfeld´sche

Stiftung

Gemeinhardt´sche

Stiftung

Grau´sche

Stiftung

v. Rücker´sche

Stiftung

Versorgungsheim

 

Lokalarmenfonds

 

Küffner´sche

Wohltätigkeitsstiftung

Laubmann´sche

Stiftung

Müller´sche

Armenstiftung

Pfarrer Burger´sche

Stiftung

mit Wirkung zum 1. April 1931 zu einer einzigen Stiftung mit dem Namen

Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke.

Das Grundstockvermögen dieser Stiftung bestand aus dem gesamten Vermögen der vorstehend aufgeführten Stiftungen. Der Stiftungszweck bestand damals darin, aus ihren Renten nach Abzug der Lasten und Abgaben alljährlich an hilfsbedürftige Personen, die in der Stadt Hof ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Unterstützungen zu gewähren. Außerdem waren jeweils 1/6 der anfallenden Zinsen zur Verteilung an bedürftige Konfirmanden und Erstkommunikanten bzw. als Schulentlassungsbeihilfen zu verwenden.

Die „Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke“ war gewissermaßen der Vorläufer der Vereinigten Stiftungen für Wohlfahrtszwecke. Leider war jedoch der Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke keine lange Lebenszeit beschieden. Durch die Währungsreform 1948 war für mehrere weitere von der Stadt verwaltete Stiftungen wiederum der Zinsertrag so gering geworden, dass er zur Erfüllung der Stiftungsbestimmungen in der seitherigen Fassung nicht ausreichte oder doch zumindest eine wirksame Unterstützung im Sinne dieser Stiftungsbestimmungen nicht mehr ermöglicht wurde.

Mit Stadtratsbeschluss vom 19. September 1952, Nr. 295, vereinigte deshalb der Stadtrat die nachfolgend aufgeführten bisher von ihm verwalteten Stiftungen, und zwar:

die Ludwig- und Marie-Therese-Stiftung für Kinderfürsorge,

 

den Richard-Wolff´schen-Invalidendank,

 

die Pauline-Karoline-Wolleydt´sche-Stiftung,

 

die Stiftung für allgemeine Wohlfahrtszwecke,

 

die Wilhelm- und Lina-Walber-Stiftung,

 

die Stiftung für Gesundheitspflege,

 

die Stiftung für Kriegswohlfahrtspflege,

 

die Jubiläumsstiftung des Gewerbevereins,

 

die Theodor- und Babette-Kispert-Stiftung,

 

das Waisenstift der Lehrer Georg Weiß´schen Eheleute für Kinder hiesiger Volksschullehrer

 

mit Wirkung vom 1. April 1952 zu einer einzigen Stiftung mit dem Namen

Vereinigte Stiftungen für Wohlfahrtszwecke der Stadt Hof.

Das Grundstockvermögen der Stiftung bestand wiederum aus dem gesamten Vermögen der aufgeführten Stiftungen. In § 5 der damaligen Stiftungssatzung erfolgte eine genaue Aufteilung des Vermögensstandes zwischen den eingebrachten – früher selbständigen – Stiftungen; auch wurden dort genauere Regelungen bezüglich der einzelnen Stiftungszwecke und des Zinsanfalles getroffen.

Mit Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 23.10.1964 wurde die Annahme der „Wilhelm-Prinzing-Zustiftung“ zu den „Vereinigten Stiftungen für Wohlfahrtszwecke der Stadt Hof“ rechtsaufsichtlich genehmigt.

Im gleichen Schreiben empfahl jedoch die Regierung von Oberfranken eine neue Stiftungssatzung zu erstellen, die den Erfordernissen des Stiftungsgesetzes entspricht. Dabei wurde der Stadt empfohlen, die Zusammenlegung der einzelnen Stiftungen und der Prinzing´schen Zustiftung im Vorwort zu würdigen. Des Weiteren sollten die einzelnen Stiftungsaufwendungen sowie das jeweils eingebrachte Vermögen nicht mehr in der Satzung aufgezählt werden. Der Stiftungszweck war in einem Paragraphen zusammenzufassen.

In der 123. Vollsitzung des Stadtrates Hof vom 21.06.1965, Nr. 6308, wurde dann die überarbeitete neue Fassung der Satzung sowie der Erlass einer Geschäftsordnung für die Vereinigten Stiftungen für Wohlfahrtszwecke der Stadt Hof beschlossen. Auf Grund von Anregungen und Einwänden sowohl der Stiftungsaufsicht als auch des Finanzamtes Hof erfolgten zur Neufassung der Satzung in den Stadtratssitzungen am 05.11.1965 (Nr. 6717) und 20.12.1965 (Nr. 6852) sowie am 15.07.1966 (Nr. 243) weitere Beschlüsse. Der letzte Satzungstext wurde dann mit Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 9. September 1966 genehmigt.

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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