Geschichte der Alumneumstiftung Hof

Die Alumneumstiftung in der Stadt Hof verdankt ihre bis auf das 16. Jahrhundert zurückgehende Entstehung verschiedenen Legaten, die jedoch nach Zeit und Betrag Mangels Urkunden und sonstigen Behelfen im Einzelnen nicht mehr angegeben werden können. Die Namen einiger Geber sind: Schubard, Wildenstein, Fleischmann, Baumgarten, Müller, Engelhardt, Millitzer, Baumann, Gipser.

Eine Regelung der Verhältnisse der Alumneumstiftung, insbesondere wegen der Oberaufsicht, der Leitung und der Stiftungsgeschäfte, wegen der Aufnahme und Entlassung, der Pflichten und Vergütungen der Alumnen ist letztmals durch die mit Entschließung des Bayer. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 26.08.1872, Nr. 9507, genehmigten Grundbestimmungen für das protestantische Alumneum in Hof erfolgt.

Mit Rücksicht auf eine Entschließung des Evang.-Luth. Kirchenrats vom 18.05.1923, Nr. 1857, die bestimmte, dass alle Gebühren, die bei Beerdigungen für kirchliche Handlungen zu entrichten sind, ausschließlich von der Kirchenverwaltung zu regeln sind, hat der Stadtrat Hof am 22.07.1924 beschlossen, dass auch die Festsetzung und Auszahlung der Gebühren für die Alumnen vom Jahre 1924 an ausschließlich durch die Kirchenverwaltung zu erfolgen hat und dass aus der Stiftung zur Besoldung der Alumnen und des Stadtkantors lediglich ein entsprechender Zuschuss an die Kirchenverwaltung Hof geleistet wird.

Zu früheren Zeiten wurde der Zuschuss in vierteljährlichen Raten (jeweils am Ersten eines Kalendervierteljahres) an die Kirchenverwaltung Hof gezahlt. Gemäß § 3 der früheren Grundbestimmungen war die Aufsicht und die Leitung des Alumneums einer besonderen Alumneumsinspektion übertragen, die aus dem Dekan, dem Rektor des humanistischen Gymnasiums und dem Bürgermeister der Stadt Hof bestand. Die Ernennung der Mitglieder der Alumneumsinspektion hatte für das geistliche Mitglied durch das Konsistorium, für die beiden übrigen Mitglieder durch die Kreisregierung zu erfolgen. Die Inspektion hatte gemäß § 4 der Grundbestimmungen auch bei der Aufstellung des Voranschlages mitzuwirken.

Nachdem die Alumneumstiftung nur noch einen Barzuschuss an die Kirchenverwaltung leistete, erschien eine Mitwirkung der Alumneuminspektion überhaupt nicht mehr veranlasst. Seit 1916 war zudem eine besondere Ernennung der Alumneuminspektion nicht mehr erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wurde dann mit Bericht des Oberbürgermeisters der Stadt Hof vom 09.03.1939, Nr. 1127, eine vollständig überarbeitete neue Stiftungssatzung über die damalige Regierung von Oberfranken und Mittelfranken dem Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgelegt, die diese mit Entschließung vom 16.05.1939, Nr. II 17853, dann genehmigte.

Durch Änderungen im Stiftungs- und im Gemeinnützigkeitsrecht musste dann am 22.12.1954 und 24.06.1955 eine erneute Änderung der Satzung der Alumneumstiftung beschlossen werden.

Alumneumstiftung
ab 1614 (auch Zustiftungen!)

„Auf Widerruf wurde auch noch 1562 verordnet, daß dem Alumneum wöchentlich 7 Leib Brod aus dem Spitale abgereicht werden sollten.“ (Johann Theodor Benjamin Helfrecht, Historisches Repertorium aus den sämmtlichen Urkunden und Acten das Hoefer Hospital betreffend gezogen, oder: Materialien zur Geschichte des Hoefer Hospitals, von 1262 bis 1806, Hof 1807 (Stadtarchiv Hof, BX 134), Folio 25)

Bernhard Lorenz Müller und seine Frau stifteten 1768 60 Gulden zum Alumneum, welche die Alumnen hälftig an den Namenstagen der Stifter erhalten sollten. Als Gegenleistung hatten die Empfänger der Wohltat vor der Tür des Stifterhauses jedes Jahr ein Lob- und Danklied zu singen.

In Leipzig entwickelte sich die Stiftungstätigkeit für das Alumneum aus der Speisung, die Bürger der Stadt für die Alumnen übernommen hatten. An die Stelle der Speisung traten Stiftungen. Vor allem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts erhielt das Alumneum des Thomasgymnasiums in Leipzig Unterstützung durch neue Stiftungen, weil die Alumnen beim Chor der Thomaskirche eingesetzt wurden und das Kirchenlied nutzten, um das Gedächtnis Verstorbener zu feiern, so dass das Alumneum zum Empfänger von Memorialstiftungen wurde.

 Alumneum in Regensburg: Seit dem 16. Jahrhundert wurden im Alumneum der Regensburger Poetenschule mittellose Schüler bei freier Unterkunft und Verpflegung aufgenommen, die im Chorgesang ausgebildet wurden und bei Gottesdiensten, Beerdigungen und Kirchenfeiern sangen. Diese Aufgaben nahmen die Alumnen bis 1912 wahr. Im Jahr 1841 meinte der Regensburger Bürgermeister, der primäre Zweck des Alumneums sei die Ausübung des kirchlichen Choralgesangs. Nach der Schließung des Schülerwohnheims im Jahr 1967 änderte die Stiftung ihre Satzung dahingehend, dass sie ab jetzt Studentenwohnheime für die Regensburger Universität baute.

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Klosterstr. 3
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