Kleines Stiftungs 1x1

Besteuerung

Wer sich dauerhaft von einem Teil seines Vermögens trennt und eine gemeinnützige Stiftung errichtet, erfährt Entlastung vom Staat, da dieser Anreize zur Stiftungserrichtung geschaffen hat. Zuwendungen kann jeder Stifter bzw. Zustifter grundsätzlich bis zu einer Million Euro steuerlich geltend machen. Diese Sonderausgabe ist innerhalb von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuwendung einmal möglich (bei Ehepaaren 2 Mio.).

 

Familienstiftung

Werden Erträge aus dem Stiftungskapital nicht unmittelbar gemeinnützigen Projekten zugeführt, können sie dennoch ein nützliches Instrument für die Bewahrung von Vermögen sein: Durch Familienstiftungen wird Familienvermögen generationenüber-
greifend erhalten.

 

Kontrollbehörde

Die staatliche Stiftungsaufsicht (für die Stadt Hof ist dies die Stiftungsaufsicht bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth) stellt sicher, dass dem Willen des Stifters Folge geleistet wird (auch über sein Ableben hinaus) und das Stiftungsvermögen erhalten bleibt. Die Finanzverwaltung wacht zudem darüber, dass der gemeinnützige Zweck auch in der Praxis verfolgt wird.

 

Management

Die Geschäftsführung einer Stiftung umfasst die Erfüllung und die Vermögensanlage des Stiftungszweckes, also die Entwicklung von Förderprogrammen und weiteren Projekten, die Auswahl der Förderempfänger, die Besetzung der Gremien, die Formulierung von Leitlinien, die Öffentlichkeitsarbeit und die Gewährleistung von Transparenz.

 

Mindestkapital

Stiftungszweck und Vermögen müssen sich in Einklang befinden. Mit den Erträgen aus dem Vermögen muss auch der Stiftungszweck verwirklicht werden können. Rechtlich selbständige Stiftungen erfordern in der Regel ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro. Steht ein geringerer Betrag zur Verfügung, kann eine rechtlich nichtselbständige Stiftung (auch: Treuhandstiftung) errichtet werden, die durch Aufstockung später zu einer rechtlich selbständigen Stiftung entwickelt werden kann.

 

Rechtsform

Am weitesten verbreitet ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Rund 21.800 dieser Stiftungen gibt es in Deutschland (582 Errichtungen 2016). Auch nichtselbständige Stiftungen, Stiftungen in Vereinsform und Stiftungs-GmbHs  sind möglich.

 

Stifterrente

Eine Stiftung kann auch der Absicherung des Lebensunterhalts dienen. Bis zu einem Drittel der Erträge kann der Stifter für sich und seine  nahen Angehörigen als so genannte Stifterrente vorsehen.

 

Stiftungsvermögen

Eine eigene Stiftung bringt Vorteile – auch für den Stifter. Wenn er sich von einem Teil seines Vermögens trennt, weiß er es als Stiftungsvermögen für die Zukunft geschützt verwahrt. Neben Barvermögen und Wertpapieren, können Kunstsammlungen, Immobilien, Unternehmensanteile und andere Werte in eine Stiftung eingebracht werden.

 

Stiftungszeitpunkt

Während Stiftungen früher überwiegend von Todes wegen errichtet wurden, stiftet man heute meist schon zu Lebzeiten. So kann der Stifter seine Stiftung aktiv mitgestalten und sich an den positiven Aspekten freuen, die seine Stiftung in der Gesellschaft setzt.

 

Stiftungszweck

Si können für nahezu jeden Zweck eine Stiftung errichten. Soll die Stiftung gemeinnützig sein, muss der Zweck den in der Abgabenordnung aufgeführten Themen entsprechen. Dazu zählen beispielsweise Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Denkmalschutz, Tierschutz, bürgerschaftliches Engagement, Soziales sowie mildtätige und kirchliche Zwecke.

 

Unternehmensstiftung

Unternehmen können ihr gesellschaftliches Engagement durch Sponsoring, Einzelspenden oder in Form einer Stiftung zum Ausdruck bringen. Eine Stiftung kann auch die Nachfolge im Unternehmen des Stifters regeln.

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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