Die Verwaltung von Stiftungen durch die Stadt Hof

Die Stadt Hof verwaltet derzeit insgesamt 8 Stiftungen sowie 1 Zustiftung, und zwar:

  • Hospitalstiftung Hof
  • Stiftung Tierhilfe Hof (verwaltet durch die Hospitalstiftung)
  • Alumneumstiftung
  • Kurt und Gertrud Mutter-Stiftung
  • Von-Osten´sche Waisenhausstiftung
  • Stiftung zur Förderung von Schülern an weiterführenden Schulen in Hof
  • Vereinigte Stiftungen für Wohlfahrtszwecke
  • Wolfgang-Siegel-Stiftung
  • Erna-Weidner-Zustiftung (zur Hospitalstiftung Hof)

Die Verwaltung bedeutet einerseits, dass die Stiftungen – trotz eigener Rechtspersönlichkeit – in die Stadtverwaltung, vorrangig im „Fachbereich Stiftungen, Liegenschaften“ (FB 25) integriert sind. Die Haushaltsführung ist allerdings getrennt vom städtischen Haushalt – es existieren jeweils eigene Haushalte für jede Stiftung.

Grundsätzlich gelten für die durch die Stadt Hof verwalteten Stiftungen die gleichen Rechtsvorschriften bzw. innerdienstliche Anordnungen und Mitteilungen wie für Stadtverwaltung auch. Nur dort, wo stiftungsspezifische Regelungen notwendig waren, wurden entsprechend abweichende Regelungen für die Stiftungsverwaltung vorgenommen.

Die Verwaltung der Stiftungen durch die Stadt Hof bedeutet aber auch, dass die kommunalpolitisch einschlägigen Gremien an der Verwaltung der Stiftungen mit beteiligt sind (Ausnahme: Wolfgang-Siegel-Stiftung - hier besteht ein dreiköpfiger Stiftungsvorstand).

In der Spitze der Stadt Hof steht deshalb auch der/die

Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin

sowie der

Stadtrat der Stadt Hof

Mit dem neuen Stadtrat der Wahlperiode 2008 bis 2014 wurde erstmals für die besonderen Anliegen der städtisch verwalteten Stiftungen ein

Stiftungsausschuss

als beschließender Ausschuss gebildet (vorher war nur ein Stiftungsbeirat vorberatend tätig gewesen).

Der Stiftungsausschuss ist einerseits Beratungsgremium (wie vormals der Stiftungsbeirat) – er ist aber auch ein beschließender Ausschuss (der die vormaligen Zuständigkeiten des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Personalausschusses des Stadtrates übertragen bekommen hat).

Der Stiftungsausschuss ist nicht zuletzt auch ein Aufsichtsgremium für die Wahrung der Stifterinteressen. Er ist für alle von der Stadt und der Stiftungsverwaltung vertretenen Stiftungen zuständig und besteht aus zehn Mitgliedern verschiedener politischer Parteien. Der Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin bzw. im Vertretungsfall seine Stellvertreter führen als Vorsitzende den Stiftungsausschuss. Berichterstatter ist der Leiter der Stiftungsverwaltung. Der Stiftungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe als Aufsichtsgremium für die Stiftungsverwaltung zu fungieren, die Haushalts-, Finanz- und Personalpläne (vorberatend für den Stadtrat) aufzustellen und Grundsatzfragen zu entscheiden. Er lässt sich darüber hinaus immer wieder über die laufenden Geschäfte der Stiftungsverwaltung informieren.

Gewählt wird der Stiftungsausschuss jeweils nach den Stadtratswahlen vom neuen Stadtrat Hofs. Die Amtsperiode entspricht deshalb mit sechs Jahren auch der des Stadtrates.

Alle Mitglieder des Stiftungsausschusses stellen sich ehrenamtlich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung. Trotz der unterschiedlichen Parteizugehörigkeit der Stiftungsräte ist die Arbeit dieses Gremiums immer von Sachentscheidungen im Sinne der Stiftungen geprägt.

Neben dem Stiftungsausschuss ist außerdem der

Bauausschuss

des Stadtrates der Stadt Hof für die von der Stadt Hof verwalteten Stiftungen zuständig. Sein Aufgabenbereich ist vor allem bauspezifisch, z.B. bei der Entscheidung über Auftragsvergaben im Baubereich.

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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