Geschichte der Stiftung zur Förderung von Schülern und Schülerinnen an weiterführenden Schulen in der Stadt Hof

(vormals Schülerheim- und Studienheimstiftung in Hof)

Die vormalige „Schülerheim- und Studienheimstiftung“ in Hof ist durch ein gemeinsames Stiftungsgeschäft der früheren Vereine „Schülerheim der Oberrealschule Hof“ und „Evangelisches Studienheim Hof“ vom 31.03.1939 und durch Genehmigungsentschließung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28.03.1940 entstanden.

Nach Auflösung des Schülerheims Hof (Lessingstr. 11) gab der Stadtrat der Stadt Hof in zwei Beschlüssen am 15.07.1966 (Nr. 244) und 25.08.1967 (Nr. 1261) auf Grund von Artikel 8 und 35 des Bayer. Stiftungsgesetzes unter Umwandlung ihres Zweckes und Änderung ihres Namens der früheren „Schülerheim- und Studienheimstiftung“ künftig den Namen „Stiftung zur Förderung von Schülern und Schülerinnen an weiterführenden Schulen in der Stadt Hof“.

Mit Stadtratsbeschluss vom 19.09.1952, Nr. 295, wurden folgende von der Stadt Hof verwalteten Stiftungen zu einer einzigen Stiftung, unter dem Namen „Vereinigte Stipendienstiftung“ vereinigt:

1.

die Allgemeinen Stipendienstiftungen

2.

die Kommerzienrat-Albrecht-Gebhardt´sche Stiftung

3.

die Jubiläumsstiftung des städt. Mädchenlyzeums

4.

die Gustav-Münch-Ferber-Stiftung

5.

die Nikolaus-Rammensee-Stiftung

6.

die Realschulstipendiumsstiftung

7.

die Stipendienstiftungen für das Humanistische Gymnasium

Das Stiftungsvermögen wurde daraufhin zusammengefasst. Der Reinertrag sollte im Laufe von 25 Jahren je ein Jahr im Sinne der seitherigen Bestimmungen für die Allgemeinen Stipendienstiftungen und die Realschulstipendiumsstiftung, 3 Jahre für die Nikolaus-Rammensee´sche Stiftung, je 4 Jahre für die Kommerzienrat-Albrecht-Gebhardt´sche-Stiftung, Jubiläumsstiftung für das städt. Mädchenlyzeum und die Stipendienstiftungen für das Humanistische Gymnasium und 8 Jahre für die Gustav-Münch-Ferber-Stiftung verteilt werden.

Nachdem die Erträge jedoch sehr gering waren, hatte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband angeregt, im Benehmen mit der Stiftungsaufsichtsbehörde eine Zusammenlegung mit einer anderen, einen ähnlichen Zweck erfüllenden Stiftung anzustreben.

Nach Prüfung der Rechtslage im Sinne des damaligen Stiftungsgesetzes musste dann die Vereinigte Stipendienstiftung mit Stadtratsbeschluss am 02.08.1985, Nr. 629, aufgehoben und das Vermögen der „Stiftung zur Förderung von Schülern und Schülerinnen an weiterführenden Schulen in der Stadt Hof“ übertragen werden.

 

Allgemeine Stipendienstiftungen der Stadt Hof

Die Stipendienstiftungen der Stadt Hof waren alle recht klein gewesen. Sie hatten ihr Vermögen, das durchweg in Wertpapieren angelegt worden war, in der Hyperinflation von 1923 zum größten Teil eingebüßt. Daher wurde im Jahr 1931 aus dem Vermögen folgender Stipendienstiftungen die Stiftung „Allgemeine Stipendienstiftungen der Stadt Hof“ aus der Taufe gehoben: Sommermann: 50 RM, Müller: 269,23 RM, Wunschold: 105,87 RM, Joerdens: 68,50 RM, Lang: 224,31 RM, Weiß: 89,22 RM, gesamt: 807,13 RM.  Nach den ungefähren Kapitalanteilen der ehemaligen Stiftungen sollten Stipendien innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums jeweils ein Jahr nach den Bedingungen der Wunschold’schen, Joerdens’schen und Lang’schen Stiftung, jeweils zwei Jahre nach denen der Sommermann’schen und der Weiß’schen Stiftung und drei Jahre nach denen der Müller’schen Stiftung vergeben werden.

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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