Stiftungsberatung

Der geschichtliche Ursprung der Hospitalstiftung Hof geht auf die Jahre 1262 bis 1268 zurück. Seit 1818 wird die Verwaltung der Hospitalstiftung Hof über die Stadt Hof wahrgenommen. Diese Daten zeigen auf, dass hier generationenübergreifend gewirtschaftet und vielfach für einen langen Zeitraum geplant wird. Vermögenswerte, die oft über größere Zeiträume erworben wurden, sollen in der Substanz erhalten und an nachfolgende Generationen weitergegeben werden.

Die Stiftungsverwaltung selbst – institutionalisiert im Fachbereich Stiftungen, Liegenschaften (FB 25) innerhalb der Stadtverwaltung – arbeitet relativ eigenverantwortlich. Teilweise werden auch noch andere Fachbereiche der Stadt (z.B. das Bauamt) beteiligt. Diese Organisationsform sichert eine hohe operative Effektivität und Flexibilität, um schnell reagieren und Anforderungen individuell umsetzen zu können. Gleichzeitig findet über die Verwaltung innerhalb der Stadt eine öffentliche Kontrolle durch den Oberbürgermeister, den Stadtrat und den Stiftungsausschuss statt.

Aufgrund unserer Unabhängigkeit handeln wir im öffentlichen Sinne und frei von wirtschaftlichen Interessen. Wir verstehen uns allerdings als Interessenvertreter von und für Stiftungen. Das schärft nicht zuletzt unseren Blick für allgemeine gemeinwohlorientierte Interessen – gerade auch in der Stiftungsberatung. Dazu gehört nicht zuletzt auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt.

Stifterinnen und Stiftern steht die Stiftungsverwaltung als Ansprechpartner für geplante – aber auch für bereits existierende - Stiftungen zur Verfügung. Die Beratung erfolgt teilweise ausschließlich in der Stiftungsverwaltung und gegebenenfalls auch unter Einschaltung von weiteren Akteuren im Stiftungsbereich (z.B. Stiftungsaufsicht, Finanzamt, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater etc.).

Obgleich der Akt des Stiftens eine jahrhundertealte Tradition hat (zum Teil über unseren Kulturkreis hinaus), ist über die Hälfte der Stiftungen erst im letzten Jahrzehnt entstanden. Davon profitieren nicht nur unser Staat, die Stadt Hof und unsere Gesellschaft in vielen gemeinnützigen Bereichen, sondern nicht zuletzt die Stifterinnen und Stifter selbst. Für sie ist die Errichtung einer Stiftung selbst ein prägendes Ereignis.

Die Stiftungsverwaltung der Stadt Hof verwaltet nicht nur selbst mehrere Stiftungen und organisiert bzw. unterstützt dadurch soziale Einrichtungen im weitesten Sinn. Wir fühlen uns der Stadt und der Region besonders verbunden. Besonders interessiert ist die Stiftungsverwaltung auch am gegenseitigen Kontakt und an der Vernetzung von Stiftungen sowie an den unterschiedlichen Kooperationen zwischen Stiftungen, öffentlichen Einrichtungen und privaten Initiativen.

Die Förderung des Stiftungsgedankens ist uns besonders wichtig. Wenn Sie gemeinnützige Projekte und Ziele, die Ihnen besonders am Herzen liegen, langfristig unterstützen möchten? Dann ist eine Stiftung der beste und nachhaltigste Weg! Egal, ob Sie für Ihre Spende oder Zustiftung die richtige Stiftung suchen oder ob Sie eine eigene Stiftung gründen möchten. Wir stehen Ihnen gerne von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite.

Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (www.stiftungen.bayern.de) können Merkblätter für die Errichtung einer Stiftung sowie Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung heruntergeladen werden.

Beratung durch die Regierungen

Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen abgerufen werden kann.

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Stiftungsstudie

Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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