Die Verwaltung stiftungseigener Grundstücke

Im Stiftungseigentum steht nach dem Stand vom 01.01.2008 folgender Grundbesitz:

Eigentümer

Verwendung der Grundstücke

Fläche m²

Hospitalstiftung Hof

890 Erbbaurechte, (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke, auch einige städtische Schulen …)

819.190

 

Pachtflächen (Acker, Grünland, Gärten, auch einige Spiel- und Sportplätze)

1.405.966

 

Wald

6.023.042

 

Heime, Wohnanlagen

46.580

 


 

 

Schülerheimstiftung

5 Erbbaurechte

4.512

 


 

 

Von-Osten’sche Waisenhausstiftung

33 Erbbaurechte (Siedlungen, Eigenheime)

16.221

 

Historisches Gebäude „Inkurabel“

698

 

Pachtflächen Grünland, Gärten

5.027

 


 

 

Alumneumsstiftung

 

8 Erbbaurechte (Eigentumswohnanlagen und Eigenheime)

4.347

 

Pachtgrundstücke Grünland, Gärten

16.534



Bereits seit 1924 vergeben die Stiftungen Baugrundstücke im Erbbaurecht als langfristige und sichere Anlage des Stiftungsvermögens. Das Erbbaurecht, also die pachtweise Überlassung von Bauland, ist aber vor allem ein Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus. Vielen Familien konnte damit zu einem Eigenheim verholfen werden, auch wenn der Kauf des Grundstücks ihre finanziellen Möglichkeiten überstiegen hätte.

Insofern ist das Erbbaurecht aktueller denn je. Daher hat die Hospitalstiftung Hof das Wohnbaugebiet Pfarrhofstraße baureif erschlossen und bietet dort Baugrundstücke in unterschiedlichen Größen an.

Sie wollen mehr über das Erbbaurecht wissen?
Was ist eigentlich ein Erbbaurecht? Wie steht es mit der Sicherheit, auch für nachfolgende Generationen? Welche Kosten kommen auf den Erbbauberechtigten zu?
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Postanschrift:

Stiftungsverwaltung Hof
Klosterstr. 3
95028 Hof

Telefonvermittlung:
09281/815-0

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